Das Heimspiel des Karlsruher SC gegen den VfL Osnabrück am 8. August (19. Uhr) wird vor leeren Rängen ausgetragen.
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Berufung des Drittligisten am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung abgewiesen.
Der KSC war in einem vorangegangenen Urteil des DFB-Sportgerichts vom 9. Juli zu einer Heimbegegnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt worden.
"Ausschlaggebend für das Urteil ist in erster Linie die Schwere der Vorkommnisse beim Spiel Karlsruhe gegen Regensburg. Bei den Ausschreitungen gab es mindestens 70 Verletzt", sagte der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichtes Goetz Eilers und fügte an:
"Die Sanktion muss entsprechend angemessen sein. Das Signal an die Störer und den Verein lautet: Auch für das DFB-Bundesgericht gilt das Null-Toleranz-Gebot."
Das DFB-Sportgericht hatte den Karlsruher SC in mündlicher Verhandlung wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger dazu verurteilt, das der Rechtskraft des Urteils folgende Heimspiel der Saison 2012/2013 in der 3. Liga unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen.
Dagegen hatte der Verein fristgerecht Berufung eingelegt.
Geahndet wurden vom Sportgericht insbesondere die Vorkommnisse beim Relegations-Rückspiel des KSC gegen Jahn Regensburg am 14. Mai 2012, als etwa 200 Karlsruher Zuschauer nach Spielende teilweise gewaltsam das Spielfeld stürmten, Pyrotechnik abbrannten und Ordner angriffen.
Anhänger hatten zudem versucht, den Gästebereich und die Geschäftstelle zu stürmen.
Insgesamt wurden bei den Ausschreitungen mehr als 70 Personen verletzt - darunter 18 Polizeibeamte. Während der Partie hatten KSC-Fans Rauch- und Knallkörper gezündet und einen Regensburger Spieler mit einem leeren Bierbecher im Nackenbereich getroffen.
