Doping: Härtere Gesetze und Kronzeugenregelung gefordert
München - Die Diskussionen um ein Anti-Doping-Gesetz in Deutschland erhalten durch die Enthüllungen um den gefallenen Radsport-Helden Lance Armstrong neuen Rückenwind. (DIASHOW: Die kuriosesten Doping-Ausreden)
"Lance Armstrong konnte nach Jahren vor allem deswegen überführt werden, weil es in den USA eine Kronzeugenregelung gibt. Kollegen, die mitgedopt haben, haben ausgesagt. Auch wir brauchen deshalb eine Kronzeugenregelung", forderte die bayerische Justizministerin Beate Merk.
Schärfere Regelungen gefordert
Die CSU-Politikerin kämpft seit Jahren für schärfere Regelungen und hatte zuletzt im Juli einen eigenen Gesetzesvorschlag vorgestellt. Ein Evaluierungsbericht im Auftrag der Bundesregierung lobte am Mittwoch dagegen noch die bisherigen gesetzlichen Vorschriften.
"Die Evaluation kommt zu dem Schluss, dass sich dieses Gesetz grundsätzlich bewährt hat", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.
Dopingmittel-Kauf soll strafbar werden
Dennoch sollen nach den Empfehlungen des Berichts zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Neben der Schaffung weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften soll auch der Erwerb von Dopingmitteln strafbar werden.
"Die angeregte Strafbarkeit des Erwerbs von Dopingmitteln bringt aus meiner Sicht nur einen geringen Zusatznutzen. Viel wichtiger ist beispielsweise, endlich den Besitz jeglicher Menge unter Strafe zu stellen", sagt Dagmar Freitag, Vorsitzende des Bundestags-Sportausschuss.
Arzneimittelgesetz greift
Bisher läuft die strafrechtliche Verfolgung über das 2007 verschärfte Arzneimittelgesetz. Dabei sind aber nur der Besitz von "nicht geringen Mengen" verbotener Substanzen und der Handel strafbar, dopende Sportler unterliegen nur der Sportgerichtsbarkeit.
Die SPD-Fraktion im Bundestag diskutiert derzeit, ob es in dieser Legislaturperiode noch zu einer Gesetzesinitiative kommt, um den Passus "nicht geringen Mengen" zu verändern.
Zu oberflächlich
Der Bundesregierung unterstellte Freitag dagegen eine zu oberflächige Behandlung des brisanten Themas.
"Die Tatsache, dass der Regierungssprecher in seinem Statement davon ausging, dass im Jahr 2007 in Deutschland ein 'Anti-Doping-Gesetz' in Kraft getreten sei, zeigt leider die Ahnungslosigkeit dieser Bundesregierung und ihres Sprechers", sagte die SPD-Politikerin.
Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt das Verfahren gegen den Sportmedizinier Andreas Franke eingestellt - obwohl sie in der von Franke durchgeführten UV-Bestrahlung von Athletenblut "einen objektiven Verstoß" gegen die Anti-Doping-Regeln und eine "verbotene Methode" sah.
Gesetzliche Instrumente ungeeignet
"Auch die beste Schwerpunktstaatsanwaltschaft kann nur die gesetzlichen Instrumente nutzen, die sie hat. Und meine Staatsanwälte sagen mir, dass diese Instrumente schlicht nicht geeignet sind, um an den dopenden Spitzensportler selbst heranzukommen", betonte Merk.
NADA baut nicht auf Politik
Die Spitze der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) will sich nicht auf Hilfe aus der Politik verlassen. "Die Systeme Staat und Sport können parallel existieren. Das Strafrecht, wenn es denn geschärft wird, kann dazu beitragen, dass der Anti-Dopingkampf, verbessert wird. Das System, so wie es ist, muss aber auch ohne die staatliche Verfolgung greifen", sagte NADA-Justiziar Lars Mortsiefer.
Juristen uneins
Die Vorstandsvorsitzende Andrea Gotzmann hob einen möglichen Nachteil einer staatlichen Strafverfolgung von Dopern hervor: "In der Sportgerichtsbarkeit haben wir die Möglichkeit, für zwei Jahre und mehr zu sperren. Das wirkt mehr als eine Geldstrafe oder eine Verwarnung."
Ob es eine gleichzeitige Bestrafung nach Straf -und Sportrecht geben kann, ist unter den Juristen umstritten.
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