Als "trauriges Ende eines stümperhaften Aufklärungsprozesses" hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einstellung des Verfahrens gegen den Sportmediziner Andreas Franke durch die Staatsanwaltschaft Erfurt bezeichnet.
Franke war vorgeworfen worden, 30 Sportlern Blut entnommen, mit UV-Licht behandelt und anschließend dem Körper der Sportler zu Dopingzwecken zugeführt zu haben.
"Weder die WADA noch die NADA haben sich in der 'Causa Erfurt' mit Ruhm bekleckert", wird von der Fraktion festgestellt und an die Adresse von der Welt-Anti-Doping-Agentur und der Nationalen Anti Doping Agentur gerichtet.
Weiter heißt es: "Die Außendarstellung war desaströs, die innere Abstimmung der Behörden hat offenbar versagt - und jetzt kommt es nicht einmal mehr zu einem Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens. Immerhin stützt auch die Staatanwaltschaft in Erfurt die Sichtweise von anerkannten Anti-Doping-Experten, dass die Blutbestrahlung unter den sportrechtlichen Dopingtatbestand M 1.1 des WADA-Codes fällt. Damit liegt ein weiterer schwerwiegender Hinweis vor, dem in sportrechtlichen Verfahren vor dem deutschen Schiedsgericht (DIS) weiter nachgegangen werden muss."
Das Problem müsse, so die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, grundlegend angegangen werden, da auch Angestellte des Olympiastützpunktes Rheinland-Pfalz/Saarbrücken aktuell im Verdacht stünden, Doping-Praktiken angewandt zu haben.

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