Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Erfurter Sportmediziner Andreas Franke hat Dagmar Freitag, Vorsitzende des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, die Frage nach einem Anti-Doping-Gesetz aufgeworfen.
"Ich habe es mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass auch das reformierte Arzneimittelgesetz nicht zum Tragen gekommen ist. Anscheinend reicht das, was im Gesetz steht, nicht aus", sagte die SPD-Politikerin.
"Ich kann mir vorstellen, dass solche Entscheidungen wie in Erfurt dazu führen könnten, dass wir wieder eine Diskussion über ein Anti-Doping-Gesetz bekommen."
Am Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt das Ermittlungsverfahren in der "Causa Erfurt" gegen den Sportmediziner Andreas Franke eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht bestehe und keine Verurteilung zu erwarten sei.
Gleichzeitig vertraten die Ermittler aber auch die Auffassung, dass es sich bei der von Franke am Olympiastützpunkt Erfurt durchgeführten UV-Bestrahlung von Athleten-Blut um einen "objektiven Verstoß" gegen die Anti-Doping-Regeln und damit eine "verbotene Methode" handele.
Dies könne, so Freitag, allerdings kein Trost sein, da es ohne Konsequenzen für die Betroffenen bliebe. "Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist enttäuschend, weil es das falsche Signal ist. Das ist ein Rückschritt im Anti-Doping-Kampf", betonte die 59-Jährige und forderte erneut die Schaffung weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften.
"Die Frage ist, ob speziell geschulte Staatsanwälte eventuell anders an den Fall gegangen wären."
Auswirkungen auf die derzeit von der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) angestrengten laufenden sportrechtlichen Schiedsgerichtsverfahren sieht Freitag allerdings nicht.
"Die Entscheidung muss nicht zwingend bedeuten, dass die anderen 27 betroffenen Sportler davon ausgehen können, dass sie ungeschoren davon kommen", sagte Freitag: "Meiner Kenntnis nach müssen Behandlungen dieser Art bei der NADA ordnungsgemäß angegeben werden. Das ist nicht passiert."

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