NADA knöpft sich Klöden vor
München - Strafrechtlich ohne Folgen, doch sportjuristisch drohen Konsequenzen.
Nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Freiburg ( Bericht) prüft die Nationale Anti Doping Agentur (NADA), ob Athleten wie der nach wie vor aktive Profi Andreas Klöden oder die Sportärzte Lothar Heinrich und Andreas Schmid gegen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben.
Die NADA hat dringend um Einsicht in die staatsanwaltlichen Akten gebeten.
Andererseits will sie dem in die damalige Affäre verwickelten Radsportler Patrik Sinkewitz in seinem aktuellen Fall keine erneute Untersuchung der positiven HGH-Proben gestatten, auch wenn dies laut Gegenseite gegen "elementare rechtsstaatliche Grundsätze" verstößt.
Keine juristische Handhabe
In der Affäre um die Freiburger Uniklinik wurden beide Ärzte wurden in den Ermittlungsakten von Oberstaatsanwalt Christoph Frank beschuldigt, dass sie am Eigenblutdoping bei Radprofis des Rennstalls Team Telekom beteiligt waren und Radsportler systematisch dopten.
Sie konnten jedoch juristisch nicht belangt werden, weil Eigenblutdoping zur Tatzeit nicht strafrechtlich verboten war.
Fest steht, dass von 1995 bis 2006 im Bonner Radprofi-Team mit Hilfe von Heinrich und Schmid systematisch gedopt wurde.
Folgen für Klöden?
Die beiden Mediziner betreuten die Profis auch schon bei Olympia 2000 in Sydney, als Jan Ullrich das Straßenrennen vor Alexander Winokurow (Olympiasieger 2012) und Klöden gewann.
Ebenso stellte die Staatsanwaltschaft bei Einstellung des Verfahrens fest, dass Athleten gedopt hätten, vornehmlich Andreas Klöden.
Dieser streitet dies trotz belastender Aussagen jedoch für das Jahr 2006 ab. Hier wäre er noch zu belangen, denn die Verjährung setzt nach acht Jahren erst 2014 ein.
"Mit der Akteneinsicht sind für uns die Voraussetzungen geschaffen, um auf sportgerichtlicher Ebene zu prüfen, ob Verfahren wegen Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen gegen Athleten oder Athleten-Betreuer auf den Weg gebracht werden können", sagte Dr. Lars Mortsiefer, Chefjustiziar und Vorstandsmitglied der NADA.
Eigenblutdoping 2006
Die T-Mobil-Radprofis Patrick Sinkewitz, Klöden und der inzwischen zurückgetretene Matthias Kessler sollen am 2. Juli 2006 in der Uniklinik Freiburg Eigenblutdoping unterzogen worden sein.
Sinkewitz hatte dies nach einer positiven Dopingprobe gegenüber der Freiburger Untersuchungskommission zugegeben. Dies war zur Tatzeit nicht verboten.
Denn bei Novellierung des Arzneimittelgesetzes 2005 fehlte ein entsprechender Passus mit Hinweis auf eine verbotene Methode. Diese Lücke wurde erst im Herbst 2006 entdeckt und ab 2007 geschlossen.
Unverantwortliches Handeln?
Fraglich bleibt, inwiefern den Medizinern auf sportjuristischer Ebene Konsequenzen drohen. Schmid erhielt zwar einen Strafbefehl über 90 Tagessätze, aber nur, weil er Dopingmittel (Erythropoietin) verabreicht hatte.
Weit schwerer wiegt nach Auffassung Vieler die Tatsache, dass der Arzt laut Staatsanwaltschaft bei Sinkewitz offenbar schwere Schäden in Kauf nahm, als er diesen zur Tour de France schickte, nachdem bei der Eigenblut-Transfusion verklumptes Blut festgestellt worden war, das als lebensgefährlich angesehen wird.
Keine Nachuntersuchung
Im aktuellen Fall Sinkewitz und dessen positiver HGH-Probe vom Februar 2011 wies die nicht für eine Stellungnahme erreichbare NADA über ihre Schweizer Anwälte die bis Montag gesetzte Nachfrist zur Einwilligung in eine weitere Untersuchung zurück.
Jörg Paffrath
Der Kölner Halbprofi wurde bei den deutschen Meisterschaften 1996 positiv getestet und für sechs Monate gesperrt. Er gestand 1997, über 20 Dopingmittel in seiner Karriere eingenommen zu haben, und prangerte gleichzeitig systematisches Doping im Radsport an. Er wurde vom BDR lebenslang gesperrt und am 13. Mai 2003 nach einer Entschuldigung begnadigt.
Diese hatte Sinkewitz-Anwalt Rainer Cherkeh gestellt, nachdem die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA vor Olympia in London über ein inzwischen stark verbessertes HGH-Nachweisverfahren berichtet hatte.
Neues Verfahren könnte Unschuld beweisen
Strafrechts-Professor Carsten Momsen (Universität Hannover) erklärte in einer Stellungnahme: "Durch die Ablehnung des Wunsches von Herrn Sinkewitz, die Blutprobe nach dem nun neu zugelassenen und in den WADA-Bestimmungen ausdrücklich vorgesehenen Marker-Test-Verfahren erneut untersuchen zu lassen, werden elementare rechtsstaatliche Grundsätze, wie das Fairnessprinzip, verletzt."
Mommsen ergänzte, dass "der von einem Dopingvorwurf Betroffene" nicht der Möglichkeit beraubt werden dürfe, seine Unschuld beweisen zu können.
Sinkewitz war im aktuellen Fall vom deutschen Sport-Schiedsgericht DIS freigesprochen worden. NADA und WADA hatten jedoch den Gang vor den CAS beschlossen.