Home>Fußball>2. Bundesliga>

Einspruch von 1860 München gegen Tor des MSV Duisburg abgewiesen

2. Bundesliga>

Einspruch von 1860 München gegen Tor des MSV Duisburg abgewiesen

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Phantomtor: 1860-Einspruch abgewiesen

Der Einspruch von 1860 München gegen den Treffer des MSV Duisburg wird abgewiesen. Bei der Entscheidung handle es sich eindeutig "um eine Tatsachenentscheidung".
Oliver Kreuzer hat sich mit 1860 München eine Absage eingefangen
Oliver Kreuzer hat sich mit 1860 München eine Absage eingefangen
© Getty Images

Nach dem "Phantomtor" von Duisburg ist Zweitligist 1860 München mit seinem Einspruch gegen die Wertung des betroffenen Meisterschaftsspiels beim MSV Duisburg (1:2) gescheitert. "Bei der fraglichen Entscheidung", hieß es in der Urteilsbegründung des DFB-Sportgerichts, "handelt es sich eindeutig um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, die nicht anfechtbar ist."

{ "placeholderType": "MREC" }

Das Schiedsrichter-Gespann um Thorben Siewer hatte das Tor zum zwischenzeitlichen 1:1 des MSV durch Thomas Bröker anerkannt. Es kam daher "nicht darauf an, ob der Ball tatsächlich im Tor war", sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Die Entscheidung unterliegt daher auch nicht der Überprüfung durch die Sportgerichte."

Die Münchner hatten ihren Einspruch mit einem möglichen Regelverstoß des Schiedsrichter-Gespanns begründet.