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Dynamo Dresden scheitert mit Einspruch gegen DFB-Urteil

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Dynamo Dresden scheitert mit Einspruch gegen DFB-Urteil

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Dresdens Einspruch abgewiesen

Dynamo scheitert mit seiner Berufung gegen ein Urteil des DFB-Sportgerichts. So muss der Zweitligist im Heimspiel gegen Union auf einen Teil seiner Fans verzichten.
Dynamo Dresden
Dynamo Dresden
© Getty Images

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Zweitligisten Dynamo Dresden und des DFB-Kontrollausschusses gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 7. November 2016 zurückgewiesen.

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Die vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafe von bisher 60.000 Euro wurde aber auf 40.000 Euro reduziert. Darüber hinaus bleibt der Zuschauer-Teilausschluss bestehen und muss im Heimspiel gegen Union Berlin am 5. Februar umgesetzt werden.

Dresden fühlt sich im Stich gelassen

Dynamos Geschäftführer Michael Born war vom Urteil den Bundesgerichts enttäuscht. "Wir halten das Urteil des Bundesgerichtes insbesondere aufgrund des Teilausschlusses mit seinen für uns negativen Folgen für unverhältnismäßig", sagte Born: "Wir fühlen uns als Verein vom Verband in dieser Angelegenheit im Stich gelassen, weil wir in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsträgern alles in unserer Macht stehende tun, um die Sicherheit für alle Stadionbesucher zu gewährleisten."

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Dresden war wegen sechs Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer verurteilt worden. Zudem stellte das Gericht in einer mündlichen Verhandlung fest, dass in vier von sechs Fällen aus dem vorangegangenen Sportgerichts-Urteil neben unsportlichem Verhalten der Anhänger auch ein nicht ausreichender Ordnungsdienst vorlag.

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Dresdner Zuschauer hatten unter anderem während des DFB-Pokalspiels gegen den Bundesligisten RB Leipzig am 20. August 2016 einen abgetrennten Bullenkopf in den Innenraum geworfen, eine Vielzahl an Bannern und Plakaten mit verunglimpfendem und beleidigendem Inhalt gezeigt und Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Der Leipziger Spieler Dominik Kaiser war in der 82. Minute von einer Münze an der Schulter getroffen worden.

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Verhandlung leitete, sagte: "Der Bullenkopf-Wurf macht nicht mal 20 Prozent des Strafmaßes aus. Entscheidend ist vielmehr, dass wir in einem Zeitraum von rund sechs Monaten effektiver Spielzeit fast 20-mal Vorkommnisse mit Dresdner Zuschauern hatten, von Pyrotechnik über das Abbrennen von Fan-Utensilien bis hin zu versuchten Einlassstürmen."