Zweitligist 1. FC Heidenheim ist vom Sportgericht des DFB wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt worden.
Geldstrafe für Heidenheim
1. FC Heidenheim wird vom DFB-Sportgericht wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe belegt. Der Verein stimmt dem Urteil zu.
Wehen Wiesbaden v 1. FC Heidenheim - 3. Liga
© Getty Images
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Das teilte der DFB am Dienstag mit. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Im Rahmen des Ligaspiels bei den Würzburger Kickers (2:0) am 11. Februar war im Heidenheimer Zuschauerbereich eine Rauchbombe gezündet worden.