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Rechtsstreit zwischen Stefan Hans und DFB in der nächsten Runde

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Rechtsstreit zwischen Stefan Hans und DFB in der nächsten Runde

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DFB-Streit mit Hans geht weiter

DFB Under Investigation By Tax Authorities
DFB Under Investigation By Tax Authorities
© Getty Images

Der Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Fußball-Bund und seinem ehemaligen Vize-Generalsekretär Stefan Hans geht in die nächste Runde.

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Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main erklärte die fristlose Kündigung des langjährigen DFB-Mitarbeiters, der im November 2015 im Zuge der WM-Affäre 2006 entlassen worden war, in einem Teilurteil für rechtswidrig. Die nächste Verhandlung findet am 8. November statt.

"Das Gericht hat lediglich ein Teilurteil verkündet, über die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung wird erst im Rahmen einer Beweisaufnahme entschieden", teilt der DFB dem SID am Donnerstag mit und bestätigte einen Bericht der Bild: "Wir werden die Begründung sorgfältig prüfen und dann über die Einlegung der Berufung gegen das Teilurteil entscheiden. Angesichts der Vorkommnisse bleiben wir allerdings bei unserer klaren Auffassung, dass dem DFB eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gänzlich unzumutbar ist."

Hans soll Vorgesetzte nicht informiert haben

Im Kern geht es darum, dass Hans im Archiv des Verbandes auf ein brisantes Dokument gestoßen sein soll. Das auf den 2. Juli 2000 (vier Tage vor der Vergabe der WM 2006) datierte Schriftstück, unterschrieben von WM-Organisationsboss Franz Beckenbauer und dem früheren FIFA-Vize-Präsidenten Jack Warner, beinhaltete erhebliche Zusagen an Warner. Hans wurde seitens des DFB vorgeworfen, seine Vorgesetzten nicht umgehend über den Fund informiert zu haben - und er wurde deshalb fristlos gekündigt.

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Eine Einigung vor Gericht war zuletzt Ende Juli gescheitert. Zwar stimmte der DFB dem Vorschlag der Vorsitzenden Richterin Ursula Schmidt zu, Hans eine Abfindung in Höhe von knapp 1,1 Millionen Euro und zusätzlich das bis zum 31. Dezember 2016 noch zustehende Gehalt in Höhe von 350.000 Euro zu zahlen. Die Gegenpartei war damit aber nicht vollständig zufrieden.