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Borussia Dortmund 2: Zuschauerausschluss auf Bewährung und Geldstrafe

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Borussia Dortmund 2: Zuschauerausschluss auf Bewährung und Geldstrafe

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BVB: Zuschauerausschluss auf Bewährung

Das DFB-Sportgericht verurteilt Borussia Dortmund II wegen Zuschauer-Ausschreitungen vor dem Spiel gegen Hansa Rostock gleich doppelt. Die Strafe ist auf Bewährung ausgesetzt.
BVB-Fans schwenken eine Fahne
BVB-Fans schwenken eine Fahne
© Getty Images

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Drittligisten Borussia Dortmund II nach den Zuschauer-Ausschreitungen vor Beginn des Punktspiels gegen Hansa Rostock am 26. Oktober 2014 (1:1) zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro und zum Zuschauerausschluss für ein Spiel verurteilt.

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Diese Maßnahme wurde für neun Monate auf Bewährung ausgesetzt.

Eineinhalb Stunden vor dem Anpfiff waren etwa 300 Dortmunder Fans ins Stadion gestürmt und hatten dabei teilweise Ordner überrannt.

Rund 70 teilweise vermummte Zuschauer kletterten anschließend über eine Innenraumbegrenzung und liefen über den Rasen in Richtung des Gästeblocks, wo sie die Rostocker Zuschauer provozierten.

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Nachdem der BVB Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt hatte, entschied die Polizei, die Personalien der etwa 300-köpfigen Dortmunder Fangruppierung festzustellen.

Durch die Ausschreitungen verzögerte sich der Spielbeginn um eineinhalb Stunden.