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3. Liga: Kein Einspruch von Erzgebirge Aue zur Entscheidung vom DFB-Sportgericht

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3. Liga: Kein Einspruch von Erzgebirge Aue zur Entscheidung vom DFB-Sportgericht

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Aue verzichtet auf Einspruch

Justus Zorn (r.) musste im Spiel SG Sonnenhof Großaspach gegen Erzgebireg Aue viel diskutieren
Justus Zorn (r.) musste im Spiel SG Sonnenhof Großaspach gegen Erzgebireg Aue viel diskutieren
© Getty Images

Erzgebirge Aue verzichtet auf einen Einspruch gegen das Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Spielwertung der Begegnung gegen die SG Sonnenhof Großaspach (0:2).

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Das teilte der Verein am Dienstag mit.

Am Montag hatte das Sportgericht das Ergebnis bestätigt und den Einspruch der Sachsen zurückgewiesen.

Nach Ansicht des Zweitliga-Absteigers Aue war der Führungstreffer der Gastgeber durch einen Freistoß von Michele Rizzi (19.) irregulär. Während Aues Keeper Martin Männel noch seine Mauer dirigierte, hatte Rizzi den Ball direkt verwandelt. Aue hatte offenbar auf den Einsatz des Freistoßsprays gewartet, weil Schiedsrichter Justus Zorn  dies bei einer Aktion unmittelbar zuvor ebenfalls angewendet hatte.

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Wie der Klub mitteilte, sehe er bei dem Sachverhalt dennoch "dringenden Handlungsbedarf" und habe sich dafür entschieden, seinem Ansinnen durch einen offenen Brief Ausdruck zu verleihen.