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3. Liga: DFB-Sportgericht verlängert Choreo-Verbot für Hansa Rostock

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3. Liga: DFB-Sportgericht verlängert Choreo-Verbot für Hansa Rostock

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DFB verlängert Hansas Choreo-Verbot

Fans von Hansa Rostock
Fans von Hansa Rostock
© Getty Images

Wegen sieben Zuschauervorkommnissen bei fünf Punktspielen zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren Hansa Rostock bestraft.

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Für alle Heimspiele bis Saisonende gilt ein Choreo-Verbot, Fahen und Banner dürfen nicht ins Stadion gebracht werden.

Auch das Ende der Bewährungszeit für ein Geisterspiel wurde vom 17. August 2016 auf den 28. Februar 2017 verlegt.

Zudem müssen die Hanseaten 16.000 Euro Strafe zahlen.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein kann binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragen.