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50+1 gilt für eingetragene Vereine

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50+1 gilt für eingetragene Vereine

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50+1 gilt für eingetragene Vereine

Christian Seifert ist seit 2005 Vorsitzender der Geschäftsführung der DFL
Christian Seifert ist seit 2005 Vorsitzender der Geschäftsführung der DFL
© Getty Images

Die heiß diskutierte 50+1-Regel, die den Einstieg von Investoren bei Fußball-Klubs regelt, findet künftig auch bei eingetragenen Vereinen Anwendung.

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Der Ligaverband befasste sich am Donnerstag während der ordentlichen Mitgliederversammlung mit entsprechenden Konkretisierungen und Neu-Regelungen der Statuten.

"Es ging darum, die vage Grundlage der Regel zu konkretisieren. Das war erforderlich, damit ein Unternehmen zukünftig besser einschätzen kann, ob es einsteigen will", sagte Christian Seifert, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Fußball Liga (DFL): "Es galt, Leitplanken zu installieren."

Grundsätzlich bleibe es bei der Regelung, wonach bei Kapitalgesellschaften "weiterhin die Stimmenmehrheit beim Mutterverein liegen muss", teilte die DFL mit. Der Ligavorstand habe "entsprechende Entscheidungskriterien für die Erteilung von Ausnahme-Genehmigungen vorgelegt.

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Die in den Statuten für Mehrheitsübernahmen vorgesehene Bedingung der mehr als 20-jährigen ununterbrochenen und erheblichen Förderung wird auf diese Weise konkretisiert."

Die 50+1-Regel steht immer wieder in der Kritik. Vor allem die Fans der Traditionsvereine zweifeln die Wirksamkeit wegen der mit Millionen unterstützten "Werksklubs" wie Wolfsburg, Leverkusen oder jüngst RB Leipzig an.

Präsident Martin Kind von Hannover 96 hatte vor dem DFB-Schiedsgericht erreicht, dass langfristige Investoren (ab 20 Jahre bei einem Verein) die Regel umgehen können.