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Berufung von Mainz 05 gegen Urteil im Fall Heinz Müller am 17. Februar 2016

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Berufung von Mainz 05 gegen Urteil im Fall Heinz Müller am 17. Februar 2016

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Termin für Mainz-Berufung steht

Heinz Müller klagte vor dem Arbeitsgericht Mainz und bekam Recht
Heinz Müller klagte vor dem Arbeitsgericht Mainz und bekam Recht
© Getty Images

Der Rechtsstreit zwischen dem FSV Mainz 05 und dessen Ex-Torhüter Heinz Müller geht im kommenden Jahr in die nächste Runde.

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Die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz wurde auf den 17. Februar 2016 terminiert.

Müller hatte im März dieses Jahres einen Prozess gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber gewonnen, dessen Urteil weitreichende Folgen für Vereine und Verbände haben könnte.

Der 37 Jahre alte Keeper klagte gegen die Befristung seines Vertrages - und bekam vor dem Arbeitsgericht in Mainz Recht. Der Klub legte daraufhin Berufung ein.

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Nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte sich auch Vizepräsident Rainer Koch vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) verwundert über den Richterspruch gezeigt: "Die Sportart Profifußball verträgt es nicht, dass man Verträge nicht befristen darf."