Nach dem Anschlag auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Ermittlungen schon am Dienstagabend an sich gezogen. Das gab die Behörde am Mittwochmorgen in einer Pressemitteilung bekannt und auf einer Pressekonferenz in Karlsruhe am Mittwochnachmittag neue Details zu den Untersuchungen.
Ermittler klären über Schreiben auf
Demnach hält die oberste deutsche Ermittlungsbehörde einen terroristischen Hintergrund für den Bombenanschlag für wahrscheinlich und islamistische Motive für möglich.
"Es ist von einem terroritischem Hintergrund auszugehen", erklärte eine Sprecherin der Bundesstaatsanwaltschaft: "Die genaue Motivlage ist noch unklar. Wir haben ungleiche Bekennerschreiben gefunden. Ein islamistischer Hintergrund ist möglich. Das Schreiben wird unter islamwissenschaftlichen Kenntnissen geprüft."
Erste Verhaftung
Zwei Verdächtige "mit islamistischem Hintergrund sind in den Fokus gerückt, bei beiden gab es eine Hausdurchsuchung", teilte die Sprecherin außerdem mit: "Einer der beiden wurde verhaftet."
Der Erlass eines Haftbefehls wird geprüft.
Die Sprecherin bestätigte den Fund von drei gleichlautenden Bekennerschreiben mit islamistischen Inhalten. Theorien über linksradikale Motive erscheinen der Bundesanwaltschaft derzeit als unwahrscheinlich.
Innenministeriums-Sprecher Tobias Plate hatte zuvor auf einer Bundespressekonferenz erklärt, dass es im Vergleich zu vorherigen Anschlägen mit islamistischem Hintergrund ungewöhnlich sei, dass ein Bekennungsschreiben in unmittelbarer Tatortnähe gefunden wurde - deswegen könne diese Option allerdings nicht automatisch ausgeschlossen werden.
Zweites Bekennerschreiben?
Anderen übereinstimmenden Medienberichten zufolge prüften die Ermittler auch ein zweites und inzwischen nicht mehr online geschaltetes Internet-Bekennerschreiben aus der linksextremistischen Szene.
Das Schreiben war am Dienstagabend im Netz aufgetaucht und nennt als Motiv für den angeblich unzureichenden Kampf des BVB gegen rechtsradikale Gruppierungen in Dortmunds Anhängerschaft.
Bei diesem Schreiben gebe es aber "erhebliche Zweifel an der Echtheit", teilte die Bundesstaatsanwaltschaft mit.