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NADA bekämpft Freispruch für Kraus

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NADA bekämpft Freispruch für Kraus

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NADA bekämpft Freispruch für Kraus

Bonn - Handball-Star Michael Kraus muss wieder zittern: Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) geht gegen den Freispruch für den Nationalspieler in dessen Meldepflicht-Fall vor.

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Wie die NADA am Montag bekannt gab, legte sie Rechtsmittel bei einem von der Satzung des Deutschen Handballbundes (DHB) vorgesehenen Ad-hoc-Schiedsgericht ein.

Damit stehen dem 31-Jährigen, der erneut eine karrierebedrohende Sperre fürchten muss, wieder Wochen der Ungewissheit ins Haus.

Freispruch im August

Kraus war Ende August von der Anti-Doping-Kommission (ADK) des DHB vom Vorwurf eines möglichen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen freigesprochen worden.

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Die Kammer berief sich in ihrer Urteilsbegründung auf die Einlassung des Sportlers, er habe das Klingeln des Kontrolleurs bei einem Kontrollversuch am 20. November 2013 nicht gehört. Damit läge kein Verschulden des Athleten vor.

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Ein Kontrollversäumnis am 20. November 2013 wäre das insgesamt dritte Meldepflicht- und Kontrollversäumnis (Strike) des Nationalspielers innerhalb von 18 Monaten gewesen. Dies stellt gemäß NADA-Code einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen dar und hätte eine Sanktion - im Maximalfall eine Zweijahressperre - nach sich gezogen.

Klingel wird zum Streitfall

Der DHB hob in einer Mitteilung hervor, dass die ADK vor allem der Aussage des als Zeugen zur Verhandlung geladenen NADA-Kontrolleurs "entscheidende Bedeutung" beigemessen habe, dass "ein Klingeln bei einem Kontrollversuch am 20. November 2013 nicht zu hören gewesen sei".

Kraus und dessen damalige Lebensgefährtin und heutige Frau Isabel hatten argumentiert, dass die Klingel in dem Neubau, den das Paar gerade erst bezogen hatte, möglicherweise nicht funktionsfähig war.

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Angst vor Nachahmern

Die NADA wertet den Freispruch als ernste Bedrohung grundlegender Anti-Doping-Regeln.

"Mit der Überprüfung durch ein unabhängiges Schiedsgericht strebt die NADA eine weitergehende Klärung des Einzelfalles an. Die NADA sieht durch das Urteil der ADK des DHB das Kontrollsystem gefährdet", hieß es in einer NADA-Mitteilung.

Die Agentur befürchtet Trittbrettfahrer: "Wenn Sportler sich in Zukunft auf dieses Urteil berufen, können sie sich jederzeit einer Dopingkontrolle entziehen, ohne dass dies Konsequenzen hätte. Damit wird eine Lücke im Regelwerk geöffnet, die durch die Meldepflichten in den vergangenen Jahren geschlossen wurde."

DHB reagiert gelassen

Das umstrittene Meldesystem ADAMS, in das die Sportler drei Monate im Voraus detailliert ihren Aufenthaltsort angeben müssen, war durch den Fall Kraus einmal mehr in die Kritik geraten.

Der DHB reagierte gelassen auf die Ankündigung aus Bonn. "Es ist das gute Recht der NADA, Rechtsmittel einzulegen. Das hat uns nicht überrascht. Wenn dies zu Rechtssicherheit im Ergebnis führt, liegt dies in unser aller Interesse", teilte Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht und Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission, mit.

Kraus muss weiter zittern

Der von DHB-Vize Bob Hanning einst als "liebenswerter Chaot" bezeichnete Kraus, der am Montag für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar war, wird die Sache weniger locker nehmen.

Er selbst hat nie einen Hehl daraus gemacht, wie sehr ihn der Fall belastet.

Der Spielmacher von Frisch Auf Göppingen, der derzeit nicht zum Kreis der Nationalmannschaft gehört, sagte im Interview mit der "Stuttgarter Zeitung" noch lange nach dem ersten Freispruch, der Fall hätte ihm "den Boden unter den Füßen weggezogen, ich konnte nicht mehr schlafen, weil ich Existenzängste hatte".

Kontrolle nach der Hochzeitsnacht

Nun geht es wieder von vorne los. Selbst bei einer erneuten Niederlage könnte die NADA den Fall noch vom Internationalen Sportgerichtshof CAS überprüfen lassen.

Dass sie es ernst meint, könnte auch ein weiterer Umstand andeuten. Am 10. September stand nach Kraus' Angaben ein Kontrolleur um 5.58 Uhr vor der Tür.

Für den Handballer war es das jähe Ende seiner Hochzeitsnacht gewesen - die er auch pflichtbewusst im Meldesystem ADAMS angegeben hatte.