Das Transferverbot für Bayern Münchens Champions-League-Gruppengegner Atletico Madrid bleibt in der kommenden Winterperiode bestehen.
Transfersperre für Atletico bleibt
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Der Klub aus der spanischen Hauptstadt verzichtete im Verfahren vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS auf sein Recht, eine aufschiebende Wirkung der Berufung zu beantragen.
Zugleich bekräftigte der Klub sein Unverständnis für die Sanktionen.
Der Weltverband FIFA hatte gegen Atletico und den Stadtrivalen Real Madrid wegen Verstößen gegen die Wechselbestimmungen bei Minderjährigen Transferverbote verhängt.
Neue Spieler nicht einsatzberechtigt
Atletico und die FIFA einigten sich nun auf einen Zeitplan, um dem CAS die Möglichkeit zu geben, alle Dokumente sorgfältig zu prüfen und so bis zum 1. Juni 2017 ein abschließendes Urteil zu fällen.
Champions-League-Sieger Real und der unterlegene Finalgegner Atletico dürfen im kommenden Winter und im folgenden Sommer zwar Spieler verpflichten, nicht aber für den Spielbetrieb melden.
Die FIFA ahndete mit ihren Strafen Reals Vergehen zwischen 2005 und 2014, Atletico wurde derweil für Verstöße zwischen den Jahren 2007 und 2014 sanktioniert. Den Sanktionen waren Ermittlungen des Transfer Matching Systems (TMS) und der Disziplinarkommission vorausgegangen.
Barca als mahnendes Beispiel
Die FIFA beruft sich dabei auf Artikel 19 des "Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern".
Demnach darf ein Spieler nur international transferiert werden, wenn er mindestens 18 Jahre alt ist. Der Artikel sieht nur drei Ausnahmen vor, die allerdings erst nach Prüfung bewilligt werden können.
Bereits im April 2014 hatte die FIFA wegen ähnlicher Vergehen hart durchgegriffen und Reals Erzrivalen FC Barcelona mit der gleichen Strafe - einem Transferverbot für zwei Perioden - belegt.