Home>Sportmix>

Anti-Doping-Gesetz wird konkreter

Sportmix>

Anti-Doping-Gesetz wird konkreter

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Anti-Doping-Gesetz wird konkreter

Das neue Anti-Doping-Gesetz nimmt konkrete Formen an.

{ "placeholderType": "MREC" }

Der Gesetzentwurf aus den Bundesministerien für Justiz und Inneres ist fertiggestellt und geht wesentlich weiter als die bestehende Regelung. Das berichten "Deutschlandfunk" und "Berliner Zeitung". Demnach wird Doping zum Straftatbestand.

Die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit soll eingeführt werden, die eine Verschärfung der bislang gültigen Strafbarkeit für den Besitz "nicht geringer Mengen" darstellt.

Zudem sollen nicht nur wie bislang die Hintermänner, sondern auch Kaderathleten unter Strafe gestellt werden, wenn sie gedopt haben oder nur in Besitz von Dopingmittel sind.

{ "placeholderType": "MREC" }

Dopern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, auf Erwerb und Besitz sollen bis zu zwei Jahre Haft stehen.

Infrage für eine Strafe sollen die derzeit 7000 Sportler kommen, die im Testpool der NADA geführt werden.

Auch Preisgelder sollen künftig eingezogen werden können, wenn auch nur der Verdacht besteht, dass Doping im Spiel gewesen ist.

"Wenn das alles so umgesetzt wird wie nun offenbar angedacht, wäre das ein großer Schritt für die Zukunft der Dopingbekämpfung und im Interesse eines sauberen Sports und unserer Spitzensportler", sagte Clemens Prokop.

{ "placeholderType": "MREC" }

Der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) war als strikter Befürworter eines scharfen Anti-Doping-Gesetzes zuletzt im Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) immer wieder ausgebremst worden. Der DOSB wollte zum Gesetzentwurf zunächst keinen Kommentar abgeben.