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Anti-Doping-Gesetz umstritten

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Anti-Doping-Gesetz umstritten

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Anti-Doping-Gesetz umstritten

Deutsche Spitzensportler haben auf das angedachte Anti-Doping-Gesetz mit Zustimmung reagiert - die mögliche Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geht vielen aber zu weit.

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"Ich bin für härtere Strafen und auch dafür, dass schon der Besitz von Dopingmitteln strafbar ist. Aber Freiheitsstrafen halte ich für übertrieben, es sei denn, Athleten handeln mit Dopingmitteln", sagte Zehnkampf-Vizeweltmeister Michael Schrader.

Matthias de Zordo, Speerwurf-Weltmeister von 2011, hält die Möglichkeit einer dreijährigen Gefängnisstrafe für Doper sogar für "schwachsinnig und nicht zielführend".

Für den Magdeburger sei eine lebenslange Sperre nach dem ersten Dopingvergehen abschreckender.

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Auch Schwimm-Europameister Marco Koch (Darmstadt) äußerte Bedenken bezüglich der Freiheitsstrafe.

"Vielleicht nimmt man auch aus Versehen das falsche Medikament, weil man krank ist. Dann würde man zu hart bestraft werden", sagte der WM-Zweite. Generell finde die Verschärfung der Gesetzgebung jedoch seine Zustimmung: "Vielleicht schreckt es den einen oder anderen ab. Aber überall, wo Geld im Spiel ist, wird auch betrogen."

Für Freiwasserschwimmer Thomas Lurz (Würzburg) ist ein deutsches Anti-Doping-Gesetz alleine jedoch völlig uninteressant.

"Wenn das neue Gesetz international nicht standardisiert wird, bringt es mir gar nichts, denn ich messe mich mit internationalen Konkurrenten", sagte der Olympia-Zweite.

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Ähnlich sieht es auch Schrader: "Deutschland nimmt im Kampf gegen Doping schon jetzt eine Vorreiterrolle ein, aber international muss härter durchgegriffen werden. Wir brauchen weltweit eine einheitliche Regelung."

Nach dem Gesetzentwurf aus den Bundesministerien für Justiz und Inneres soll Doping zum Straftatbestand werden.

Die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit soll eingeführt werden, die eine Verschärfung der bislang gültigen Strafbarkeit für den Besitz "nicht geringer Mengen" darstellt.

Zudem sollen nicht nur wie bislang die Hintermänner, sondern auch Kaderathleten unter Strafe gestellt werden, wenn sie gedopt haben oder nur in Besitz von Dopingmittel sind.

Dopern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, auf Erwerb und Besitz sollen bis zu zwei Jahre Haft stehen.

Auch Preisgelder sollen künftig eingezogen werden können, wenn auch nur der Verdacht besteht, dass unerlaubte Mittel im Spiel gewesen sind.