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Kartellrechts-Prozess gegen Alfons Hörmann vom DOSB beginnt später

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Kartellrechts-Prozess gegen Alfons Hörmann vom DOSB beginnt später

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Prozess gegen Hörmann verschoben

Alfons Hörmann ist Präsident des DOSB
Alfons Hörmann ist Präsident des DOSB
© Getty Images

Der Kartellrechts-Prozess gegen den DOSB-Präsidenten Alfons Hörmann am Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt knapp einen Monat später als geplant.

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Statt wie ursprünglich vorgesehen am 14. April ist der erste Verhandlungstag nun für den 11. Mai angesetzt.

"Es liegen mehrere Verhinderungsanzeigen vor, deshalb verschiebt sich der Beginn", sagte Richter Andreas Vitek, der Leiter der Pressestelle am OLG Düsseldorf: "Das ist nichts Ungewöhnliches."

Hörmann muss sich wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht verantworten. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Creaton AG, eines Unternehmens aus der Tondachziegelbranche, hatte die Vorwürfe der Kartellbehörden, an illegalen Preisabsprachen beteiligt gewesen zu sein, stets bestritten.

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Der Kartellsenat des OLG Düsseldorf überprüft wegen Einspruchs der Beschuldigten die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2008 gegen Hörmann (150.000 Euro) und die Creaton AG (66 Millionen Euro). Für den Prozess sind 18 Sitzungstage bis in den Juli angesetzt.

Gegen das Urteil des OLG Düsseldorf, das die Bußgeldbescheide des Kartellamtes auch korrigieren könnte, kann Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Hörmann hatte zuletzt im Zusammenhang mit den Vorwürfen verlauten lassen: "Ich bin froh, dass wir vor der Klärung der Angelegenheit stehen. Wir werden die Dinge sauber und solide abarbeiten. Ich möchte den Kopf wieder frei haben für die Dinge, die im Sport und anderen Bereichen des Lebens interessieren."

Die Vorwürfe gegen Hörmann waren kurz vor seiner Wahl zum Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes im Dezember 2013 öffentlich thematisiert worden. Hörmann hatte sich durch Jürgen Thumann, den Good-Governance-Beauftragten des DOSB, zuvor bestätigen lassen, dass "trotz des schwebenden Verfahrens die Kandidatur von Herrn Hörmann für das Amt des DOSB-Präsidenten uneingeschränkt möglich ist".

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Da es sich bei dem Prozess um ein Bußgeldverfahren handelt, droht Hörmann keine Vorstrafe.