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Bundesregierung plant Gesetz für Haftstrafen bei Betrug im Sport

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Bundesregierung plant Gesetz für Haftstrafen bei Betrug im Sport

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Gesetzentwurf: Haftstrafen bei Betrug

Wettmanipulation und andere Vergehen im Sport können in Zukunft wohl stärker strafrechtlich verfolgt werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Wettbetrug-Betrug
Wettbetrug-Betrug
© Getty Images

Die Bundesregierung geht weiter gegen Betrug im Sport vor. Schiedsrichter, Trainer und Sportler, die für eine Gegenleistung den Ausgang von Wettbewerben manipulieren, sollen künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

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Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Er soll bereits im kommenden Jahr in Kraft treten.

Das Strafmaß gilt auch für alle, die Schiedsrichter, Trainer oder Sportler bestechen. Für besonders schwere Fälle ist sogar ein Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft vorgesehen.

In dem Entwurf heißt es: "Sportwettbetrug und Manipulationen von Sportwettbewerben beeinträchtigen die Integrität des Sportes und schädigen in betrügerischer Weise das Vermögen anderer." Sie würden "die Glaubwürdigkeit und Authentizität des sportlichen Kräftemessens" untergraben und "dadurch den Sport in seiner gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung" gefährden. Deshalb müsse der Betrug strafrechtlich verfolgt werden.

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Bisher ist das wegen Lücken im Strafgesetzbuch nur unzureichend möglich. Der Betrugs-Paragraf 263 greift nur in speziellen Fällen. Auch der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung (Paragraf 299) hilft häufig nicht weiter.

So konnten etwa beim Bundesliga-Skandal 1971, dem bisher größten Betrugsfall in der Geschichte des deutschen Fußballs, die Spieler nicht strafrechtlich für ihre Spielabsprachen belangt werden. Die Fußballer erhielten lediglich verbandsrechtliche Strafen wie Sperren oder Geldbußen.

Die wenigen strafrechtlichen Verurteilungen, die es damals gab, waren die Folge nachgelagerter Taten: Einige Fußballer hatten im Lauf des Verfahrens Meineide abgelegt. Im Mittelpunkt des Skandals stand damals Schalke 04. Der Verein musste deshalb lange mit dem Schmähruf "Meineid 04" leben.

Der neue Gesetzentwurf sieht die Einführung der Straftatbestände "Sportwettbetrug" (Paragraph 265c) und "Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben" (Paragraph 265d) vor. In beiden Fällen geht es um Manipulationen - beim "Sportwettbetrug" werden gesondert die Fälle erfasst, auf die gewettet wurde.