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Bundestag: Sportausschuss stimmt Entwurf zu Anti-Doping-Gesetz zu

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Bundestag: Sportausschuss stimmt Entwurf zu Anti-Doping-Gesetz zu

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Grünes Licht für Anti-Doping-Gesetz

Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages stimmt dem Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes zu
Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages stimmt dem Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes zu
© Getty Images

Das neue Anti-Doping-Gesetz hat erfolgreich die letzte Hürde vor der Verabschiedung im Deutschen Bundestag genommen.

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Am Mittwochnachmittag stimmte der Sportausschuss mit den Stimmen der großen Koalition dem Gesetzentwurf zu, der von den Bundesministerien für Justiz und Gesundheit sowie durch das Bundesinnenministerium (BMI) entwickelt wurde.

Die Mitglieder der Grünen stimmten dagegen, die Linken enthielten sich.

Am Freitag soll es im Plenum des Bundestags verabschiedet werden. Ende November muss es noch den Bundesrat passieren, was jedoch als unproblematisch gilt. In Kraft treten soll das Anti-Doping-Gesetz Anfang 2016.

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"Am Freitag um elf Uhr haben wir es unter Dach und Fach. Ich bin sehr froh, denn es ist ein gutes Gesamtkonzept, das für den Schutz des Sports steht", sagte Michaela Engelmeier, sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.

Bis zuletzt hatten die Koalitionsparteien gestritten. Letztendlich konnte die Union in einigen Punkten bezüglich der "uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit" noch einige Änderungen erwirken, die den Entwurf etwas entschärfen.

Sollte ein Athlet nach Beschaffung von Dopingmitteln ein schlechtes Gewissen bekommen und die ungenutzten Präparate im Zuge einer "tätigen Reue" zurückgeben, bleibt dies ungesühnt.

Nach fünf Jahren soll das Gesetz noch einmal evaluiert werden.

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Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte sich bis zuletzt gegen die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit gewandt und auf Zugeständnisse gedrängt.

Zudem sieht der DOSB generell die Gefahr bei einem Anti-Doping-Gesetz, dass dieses mit den Urteilen der Sportgerichtsbarkeit kollidieren könnte.

Sollte ein Athlet vom Sportgericht verurteilt werden, vor einem staatlichen Gericht jedoch einen Freispruch erwirken, könnte der Sportler versuchen, Schadenersatz geltend zu machen.