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Verfassungsgericht lehnt Einspruch von Oscar Pistorius ab

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Verfassungsgericht lehnt Einspruch von Oscar Pistorius ab

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Pistorius scheitert mit Einspruch

Das Verfassungsgericht Südafrikas lehnt den Einspruch von Oscar Pistorius ab. Dem verurteilten Paralympics-Gewinner droht weiter eine langjährige Haftstrafe.
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© Getty Images

Das Verfassungsgericht in Südafrika hat den Einspruch von Paralympics-Gewinner Oscar Pistorius gegen seine Verurteilung wegen Mordes abgewiesen.

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Dies bestätigte ein Sprecher der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag. "Das Gericht hat den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt, da keine Aussichten auf Erfolg bestehen", sagte Luvuyo Mfaku, Sprecher der Nationalen Strafverfolgungsbehörde.

Pistorius' Anwälte waren vor das höchste Gericht in Südafrika gezogen, weil das oberste Berufungsgericht angeblich "rechtswidrig und verfassungswidrig" gehandelt habe. Anfang Dezember war er dort des Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp für schuldig befunden worden.

Das Strafmaß soll am 18. April verkündet werden, Pistorius drohen bis zu 15 Jahren Haft. Zuletzt durfte der 29-Jährige gegen Zahlung einer Kaution im Hausarrest bleiben.

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Pistorius hatte Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 in seinem Haus erschossen. Er beteuerte stets, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und sie in Panik erschossen zu haben.

Das Berufungsgericht kam aber zu dem Urteil, dass Pistorius mit "krimineller Absicht" gehandelt habe. Er habe insgesamt vier großkalibrige Kugeln durch die geschlossene Toilettentür geschossen und deshalb damit rechnen müssen, dass er jemanden dahinter töten werde - ungeachtet der Identität seines Opfers.

Zuvor war Pistorius wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Ein Fünftel seiner ursprünglichen Strafe hat Pistorius im Gefängnis abgesessen, am 20. Oktober vergangenen Jahres wurde er in den Hausarrest überstellt.