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Verfahren gegen Russlands Ausschluss von Paralympics läuft weiterhin

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Verfahren gegen Russlands Ausschluss von Paralympics läuft weiterhin

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Russland droht Paralympics-Aus

Die Teilnahme der russischen Behindertensportler für die Paralympics ist weiter in der Schwebe. Noch immer läuft das vom IPC eingeleitete Ausschlussverfahren.
England v Russia - Group B: UEFA Euro 2016
England v Russia - Group B: UEFA Euro 2016
© Getty Images

Den russischen Behindertensportlern droht ungeachtet der Entscheidung des IOC gegen einen Komplett-Ausschluss der russischen Olympia-Mannschaft weiter das Aus für die Paralympics in Rio de Janeiro (7. bis 18. September). Das bestätigte das Internationale Paralympische Komitee (IPC) am Montag.

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Das IPC hatte nach Veröffentlichung des McLaren-Reports ein Ausschlussverfahren gegen den russischen Nationalverband eingeleitet.

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) begrüßte die Fortführung des Ausschlussverfahrens ausdrücklich. Damit zeige das IPC, dass "im Gegensatz zum IOC die Null-Toleranz-Politik" im Paralympischen Sport "keine leere Worthülse" sei, hieß es in einer am Montag veröffentlichen Mitteilung.

"Deutlicher Rückschritt in der Dopingbekämpfung"

Vom Entschluss des IOC zeigte sich DBS-Präsident Friedhelm Julius Beucher dagegen enttäuscht: "Das ist ein deutlicher Rückschritt in der Dopingbekämpfung und ein trauriger Tag für den gesamten Sport. Doping ist Betrug und kann auch nicht durch einen Teilerlass behoben werden."

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Das IPC hatte vom Autor des Doping-Reports, Richard McLaren, eine Liste mit den Namen der 35 Behindertensportler erhalten, deren Dopingproben laut dem Bericht manipuliert wurden. Zusätzlich wurden den Ermittlern 19 Proben von den Paralympischen Winterspielen 2014 in Sotschi zur weiteren Untersuchung übermittelt, nachdem diese im Report als potenziell ebenfalls betroffen identifiziert worden waren.

Eine Entscheidung über einen Ausschluss Russlands will das IPC bis zum 1. August treffen. Anschließend hätte der Verband 21 Tage Zeit, um Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen.