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Olympia-Nominierung: Katharina Molitor scheitert vor Gericht

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Olympia-Nominierung: Katharina Molitor scheitert vor Gericht

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Molitor muss Olympia-Hoffnung begraben

Die Speerwurf-Weltmeisterin scheitert mit ihrer einstweiligen Verfügung gegen den DOSB. Molitors Anwalt spricht von Willkür bei der Olympia-Nominierung.
ATHLETICS-NED-EURO-2016-GER
ATHLETICS-NED-EURO-2016-GER
© Getty Images

Speerwurf-Weltmeisterin Katharina Molitor ist mit ihrer einstweiligen Verfügung gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gescheitert. "Frau Molitor hat für ihr Recht gekämpft und leider verloren", bestätigte Molitors Anwalt Paul Lambertz der Rheinischen Post (Dienstagausgabe).

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"Die Gerichte billigen dem DOSB ein weites Ermessen bei der Nominierung zu, was dieser bis zur Grenze der Willkür ausüben kann, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen", führte Lambertz aus.

Molitor (32) wollte vor dem Landgericht Frankfurt/Main ihr Startrecht für die Olympischen Spiele (5. bis 21. August) in Rio de Janeiro durchsetzen.

"Wir hätten gerne alle vier Weltklasse-Speerwerferinnen nominiert, haben aber nur drei Plätze und mussten deshalb eine Auswahl treffen", sagte der DOSB-Vorstandsvorsitzende Michael Vesper in einer Reaktion: "Dabei haben wir uns ausschließlich an den Nominierungsrichtlinien orientiert und damit an den dort im vorgegebenen Zeitraum geworfenen Weiten."

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Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte in der Vorwoche bekanntgegeben, dass Christina Obergföll als dritte Speerwerferin nach der deutschen Meisterin Christin Hussong und EM-Silbergewinnerin Linda Stahl nach Rio reisen wird.

Molitor sah ihre Ergebnisse vom DOSB falsch bewertet und ging deshalb juristisch gegen die Entscheidung vor. Obergföll habe dabei "eindeutig vor Katharina Molitor gelegen und war auch vom Deutschen Leichtathletik-Verband vorgeschlagen worden", argumentierte Vesper.