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Claudia Pechstein verlässt weinend Gerichtssal im Prozess gegen ISU

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Claudia Pechstein verlässt weinend Gerichtssal im Prozess gegen ISU

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Pechstein verlässt weinend den Saal

Claudia Pechstein hat fünf Olympische Goldmedaillen gewonnen
Claudia Pechstein hat fünf Olympische Goldmedaillen gewonnen
© Getty Images

Der Schadenersatzprozess von Claudia Pechstein vor dem Münchner Oberlandesgericht hat die Eisschnellläuferin offenbar emotional sehr mitgenommen.

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Nach rund einer Stunde Verhandlungsdauer musste Deutschlands erfolgreichste Winter-Olympionikin den Saal E.06 mit einem Weinkrampf verlassen.

Ihr Lebensgefährte Matthias Große führte sie anschließend wieder zurück in den Gerichtsraum.

Ein Urteil konnte noch nicht gefällt werden.

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Beide Parteien haben nach gut zweistündiger Verhandlungsdauer Schriftsatzfrist beantragt, die Richter Rainer Zwirlein auch gewährte.

Die Parteien dürfen sich nun bis zum 8. Dezember in der Sache noch einmal schriftlich erklären.

Der nächste Verhandlungstermin wurde für den 15. Januar 2015 (9.00 Uhr) anberaumt.

Pechstein war mit dem Verlauf mehr als zufrieden: "Ich habe heute zum ersten Mal gespürt, dass ich als deutsche Staatsbürgerin ein Recht darauf habe, vor Gericht zu ziehen. Ich fühle mich sehr wohl, ich bin glücklich", sagte die 42-Jährige.

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Zu ihrem Weinkrampf, der sie während der Verhandlung dazu zwang, den Gerichtssaal kurz zu verlassen, sagte sie: "Das waren Freudentränen."

Vor der Verhandlung hatte sich die fünfmalige Olympiasiegerin noch angriffsfreudig gezeigt. "Ich kämpfe für mein Recht, denn wer nicht kämpft, der hat schon verloren. Das ist genauso wie auf dem Eis. Da gebe ich immer alles, und das werde ich auch hier tun", sagte die 42 Jahre alte Berlinerin beim Betreten des Gerichts.

Pechstein, die während der Verhandlung immer wieder Blickkontakt zu Große aufnahm, hat den Weltverband ISU auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 4,4 Millionen Euro verklagt.

Die Läuferin war 2009 von der ISU anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis "wegen Blutdopings" für zwei Jahre gesperrt worden.

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte das Urteil bestätigt. Grund waren überhöhte Retikulozytenwerte, die die Berlinerin später allerdings anhand von Gutachten mit einer genetisch bedingten Blutanomalie erklärte.

Das Landgericht in München hatte Ende Februar in erster Instanz gegen Schadenersatz für Pechstein entschieden und auf das Urteil der Sportgerichtsbarkeit verwiesen. Allerdings erklärte das Gericht die Schiedsklausel der Athletenvereinbarung für ungültig und löste damit eine "Revolution" im internationalen Sportrechtssystem aus.

Der Sportler müsse die Wahl zwischen der Sportgerichtsbarkeit und einem staatlichen Gericht haben.