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Oberlandesgericht München lässt Klage von Claudia Pechstein zu

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Oberlandesgericht München lässt Klage von Claudia Pechstein zu

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Pechstein feiert ihren "größten Sieg"

Claudia Pechstein darf die ISU auf Schadensersatz verklagen. Das Gericht kritisiert den Weltverband und die CAS harsch.
Claudia Pechstein kann das Verhalten von Thomas Bach in der Dopingaffäre nicht verstehen
Claudia Pechstein kann das Verhalten von Thomas Bach in der Dopingaffäre nicht verstehen
© Getty Images

Claudia Pechstein hatte nach dem "größten Sieg meines Lebens" Freudentränen in den Augen: Das Oberlandesgericht (OLG) München unter dem Vorsitz von Richter Reiner Zwirlein hatte ihre Klage gegen den Weltverband ISU auf Schadenersatz in Höhe von 4,4 Millionen Euro zugelassen.

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Ein erster und gewaltiger Triumph für die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin nach einem fast sechsjährigen juristischen Kampf. Eine schwere Schlappe für die internationale Schiedsgerichtsbarkeit, die ad absurdum geführt wurde.

Pechstein: Wertvoller als meine Medaillen

"Das ist ein sehr großer Tag für mich. Nicht nur für mich. Das ist ein Sieg für alle Sportler. Ich habe jetzt als deutsche Sportlerin das Recht, vor ein deutsches Gericht zu ziehen", sagte Pechstein nach Bekanntgabe des Urteils, mit dem die Berlinerin Sportgeschichte schrieb.

"Dieser Sieg ist mehr wert als alle meine Medaillen zusammen", erklärte die 42-Jährige nach dem Erfolg gegen den Eisschnelllauf-Weltverband ISU wegen ihrer Dopingsperre im Jahre 2009.

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Pechstein geht gegen die zweijährige Sperre vor, die die ISU 2009 wegen zu hoher Blutwerte gegen sie verhängt hatte.

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Die Berlinerin will beweisen, dass ihre hohen Werte auf eine vererbte Anomalie und nicht auf Doping zurückzuführen sind. Die ISU kündigte an, in Revision zu gehen. Damit landet der Fall nun beim Bundesgerichtshof (BGH). Dort wird abermals darüber entschieden, ob die Klage angenommen wird.

Wenn ja, wird das Hauptverfahren an das OLG München zurückverwiesen und der Fall neu aufgerollt.

Gedanken an dunkle Tage

Pechstein atmete nach der Urteilsbekanntgabe tief durch.

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"Das ist ein Meilenstein. Ich bin froh, dass ich diesen Schritt gegangen bin. Es ist eine Genugtuung, aber es ist noch nicht zu Ende. Der Kampf geht weiter", kündigte Deutschlands erfolgreichste Winter-Olympionikin an und ergänzte: "Den Betrügern von der ISU habe ich einen reingedrückt."

Sie schob im Gespräch mit "Sky" nach: "Ich war kurz vor dem Selbstmordversuch, bis auf den absoluten Jubeltag bei der Weltmeisterschaft in Inzell damals, als ich bei meinem Comeback die Bronzemedaille geholt habe."

In ihrer Autobiografie offenbarte sie, dass sie im März 2009 konkret an Selbstmord gedacht hatte.

"Es war alles dabei: Ich habe zwischendurch viele Weltcupsiege geholt und ganz tolle andere Momente erlebt und bin sehr froh gewesen, dass ich mir doch nicht das Leben genommen habe."

Anwalt bejubelt "Sportgeschichte"

Ihr Anwalt Thomas Summerer war ebenfalls hocherfreut: "In München wurde heute Sportgeschichte geschrieben. Wir haben einen fulminanten Sieg gelandet." Wie das Pechstein-Lager weiter betonte, sei die Läuferin für einen möglichen Vergleich bereit gewesen, die ISU habe aber abgelehnt.

Wenige Minuten zuvor hatte Richter Zwirlein im Saal E06 die Sensation verkündet.

"Mit dem soeben verkündeten Urteil hat der Senat entschieden, dass die Schadenersatzklage zulässig ist", sagte der Vorsitzende und begründete die Entscheidung weitgehend mit dem Verstoß der ISU gegen das Kartellrecht sowie mit strukturellen Defiziten beim Internationalen Sportgerichtshof CAS.

Doping-Frage wird neu gestellt

Wie Zwirlein ausführte, sei die Schiedsvereinbarung, die Pechstein im Januar 2009 bei der ISU unterschrieben hatte, unwirksam und daher der Rechtsweg für die Klägerin zu einem ordentlichen Gericht geöffnet.

An die Entscheidung des CAS, der die Dopingsperre als letzte Instanz der Sportgerichtsbarkeit bestätigt hatte, seien deutsche Gerichte nicht gebunden.

Auch über die Frage des Dopings sei noch nicht entschieden.

Mit Blick auf die nun mögliche Wiederaufnahme des Hauptverfahrens, bei dem auch die Doping-Frage neu geklärt werden muss, sagte Pechstein: "Ich habe nie gedopt. Von mir wird es nie eine positive Probe geben." Am Ende könnte die Läuferin stattlichen Schadenersatz erhalten.

Richter kritisiert ISU...

Zwirlein sprach mit Blick auf die ISU von einem "Missbrauch von Marktmacht".

Die Schiedsvereinbarung sei unwirksam, weil sie gegen zwingendes Kartellrecht verstoße.

Der Weltverband sei "auf dem Markt von Weltmeisterschaften" einziger Anbieter. Einem Monopolist sei es aber verboten, "Geschäftsbedingungen zu fordern, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden." Daher dürfte die ISU die Schiedsvereinbarung nicht verlangen.

...und die Besetzung des CAS

Zudem kritisierte der Richter, dass die Verbände sowie das Internationale Olympische Komitee (IOC) zu großen Einfluss auf die Besetzung der Sportgerichte, im speziellen Fall auf den CAS haben.

Das treffe vor allem auch bei der Besetzung des CAS-Richters in Berufungsverfahren zu.

Die Athleten hätten kein adäquates Mitspracherecht, so dass ein "strukturelles Übergewicht" herrsche.

Die Neutralität des CAS sei "grundlegend in Frage" zu stellen.