Home>Auto>Auto-Tipps>

Ratgeber Auto: Gefahr Wildunfälle - So verhalte ich mich richtig

Auto-Tipps>

Ratgeber Auto: Gefahr Wildunfälle - So verhalte ich mich richtig

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Gefahr Wildunfälle: So verhalte ich mich richtig

Wildunfälle haben einen neuen Höchststand erreicht. Dabei können ein paar Vorkehrungen bereits helfen. SPORT1 mit wichtigen Tipps, auch wenn es dann doch gekracht hat.
2017 wurden 275.000 Wildunfälle gemeldet
2017 wurden 275.000 Wildunfälle gemeldet
© Imago

Die Zahlen sind alarmierend: 275.000 Wildunfälle wurden den Autoversicherern im Jahr 2017 gemeldet, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) erklärt. Ein Rekordwert. Bedeutet umgerechnet: Pro Tag kollidieren in Deutschland 750 Wildtiere mit Autos, dabei richteten sie einen Schaden von im Schnitt rund 2700 Euro an. Insgesamt beträgt die Schadenshöhe 744 Millionen Euro. Ein Plus von fast zehn Prozent.

{ "placeholderType": "MREC" }

Die gute Nachricht: Man kann Vorkehrungen treffen, um einen Wildunfall zu vermeiden. Die schlechte Nachricht: Selbst dann kann es noch passieren, dass es kracht.

SPORT1 hat die wichtigsten Tipps zum richtigen Verhalten in beiden Fällen.

Wo und wann ist die Gefahr eines Wildunfalls am größten?

Wildunfälle können theoretisch überall passieren. Natürlich gibt es aber Situationen, in denen die Wahrscheinlichkeit größer ist. Wie zum Beispiel an Stellen, die bereits mit Wildwechsel-Warnhinweisen ausgestattet sind. Grundsätzlich sind Übergangsbereiche zwischen Wald- und Feldzonen besondere Gefahrenstellen. Nicht selten gibt es heute aber sogar in Großstädten überraschende Begegnungen mit Tieren wie zum Beispiel Wildschweinen.

{ "placeholderType": "MREC" }

Vor allem in der Morgen- oder in der Abenddämmerung sind die Tiere besonders aktiv, weshalb es zu dieser Zeit zu erhöhten Wildwechseln kommen kann. Die Hauptzeit für Wildunfälle liegt zwischen 17:00 und 0:00 Uhr und morgens zwischen 5:00 und 8:00 Uhr. Hinzu kommen das Frühjahr und der Herbst, genauer gesagt April und Oktober, wenn die Tiere nach dem Winter auf Futtersuche sind oder vor dem Wintereinbruch ein Quartier für die kalte Jahreszeit suchen.

Lesen Sie auch

Auch in der Brunftzeit sind die Tiere nicht nur aktiv, sondern auch weniger scheu. Und man weiß ja: Liebe macht oft blind.

Vorkehrungen im Straßenverkehr

Auch wenn die Tiere oft aus dem Nichts kommen, nicht auf den Verkehr achten und die Reaktionen in den meisten Fällen nicht vorhersehbar sind, kann man als Autofahrer Vorkehrungen treffen.

Ganz wichtig sind dabei vorausschauendes Fahren und ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein. Wenn man weiß, wann es besonders häufig zu Wildwechseln kommen kann, hilft es, den Fuß vom Gas zu nehmen und jederzeit bremsbereit zu sein.

{ "placeholderType": "MREC" }

Zum Vergleich: Bereits bei 60 km/h kann ein Rehbock ein Aufprallgewicht von knapp einer Tonne entwickeln. Ein Rothirsch entwickelt eine Wucht von fünf Tonnen – das entspricht dem Gewicht eines Elefanten.

Ist also ein Tier in Sicht, langsam fahren, das Fernlicht ausschalten und hupen – das vertreibt die Tiere. Was man auch beachten sollte: Ein Tier kommt selten alleine. Sieht man eines, folgen in der Regel weitere. Dabei sollte man stets den Fahrbahnrand im Blick haben, um schnell reagieren zu können.

Richtiges Verhalten bei unvermeidlichem Aufprall

Manchmal helfen auch die besten Vorkehrungen nicht. Wenn es dann doch kracht, sollte man es krachen lassen. Heißt:

  • Nicht unkontrolliert ausweichen und einen kontrollierten Wildunfall in Kauf nehmen! Die Gefahren für den Fahrer selbst und den restlichen Straßenverkehr sind zu groß.
  • Bedeutet: Vollbremsung, die Hände fest am Lenkrad! 

Ausnahme Kleintiere: Bei Kleintieren wie Fuchs, Hase oder Igel ist von Vollbremsungen und Ausweichmanövern abzusehen. Sollte dabei ein Auffahrunfall verursacht werden, handelt es sich für den Gesetzgeber um eine verbotene grundlose Vollbremsung. Die Versicherung übernimmt oft nicht den dadurch entstanden Schaden.

Bitte beachten: Der Hinweis auf einen kontrollierten Unfall ist nur zu verfolgen, wenn ein Zusammenprall nicht mehr zu verhindern ist. Es ist kein Freifahrtschein, Tiere mutwillig oder vollkommen unnötig zu überfahren. Die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer steht immer im Vordergrund. Aber auch das Tier ist ein Verkehrsteilnehmer und sollte daher mit Respekt und einer gewissen Rücksichtnahme behandelt werden. Schließlich handelt es sich um ein Lebewesen!

Wenn es zu einem Unfall kommt, die 110 wählen!

Nach einem Zusammenstoß gibt es spezielle Verhaltensvorschriften: 

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Warnblinkanlage einschalten
  • Sicherung der Unfallstelle
  • 110 wählen
  • Bei Personenschaden 112 wählen
  • Verständigung des Jägers (übernimmt meist die Polizei)
  • WICHTIG: Tiere nicht anfassen
  • Ent- oder Versorgung toter Tiere ausschließlich durch die Polizei/Jäger (Mitnahme toter Tiere gilt als Wilderei)
  • Ausstellung der Wildschadenbescheinigung für die Versicherung durch den Jäger
  • Fotografische Dokumentation: Von Schäden und eventuellen Blut- und Haarspuren sowie Bilder vom Tier
  • Tipp: Unfall melden, solange die Spuren am Auto noch frisch sind

Was ist die Wildunfallbescheinigung?

Die Wildunfallbescheinigung ist ein Formular, das bei der Versicherung vorgelegt werden muss, um eindeutig nachzuweisen, dass der Schaden aus einem Wildunfall resultiert. Die Ausstellung dieser Wildunfallbescheinigung erfolgt durch den zuständigen Jäger oder die Polizei vor Ort. In der Regel führt der Jäger das entsprechende Formular mit sich. Der Autofahrer ist nicht verpflichtet, dieses mitzuführen. Allerdings bieten zahlreiche Jagdverbände das Formular als Download an. (Download beim Deutschen Jagdverband e.V.)

Der Jäger kann für das Ausstellen des Formulars bis zu 15 Euro Bearbeitungsgebühren verlangen. Diese können von der Versicherung ebenfalls erstattet werden. Die Polizei stellt diese umsonst aus.

Die Angaben auf dem Formular sind sowohl vom Unfallfahrer als auch vom Jäger zu machen. Gültig wird das Formular erst durch die Bestätigung durch den Jäger.

WICHTIG: Ohne die Wildunfallbescheinigung ist es nur schwer möglich, die Versicherung von der Rechtmäßigkeit ihrer Ansprüche zu überzeugen. Daher achten Sie immer darauf, dass das Formular ausgefüllt wird.

Was die Versicherung bei einem Wildunfall übernimmt

Wie eingangs erwähnt, richten Wildunfälle im Schnitt 2700 Euro Schaden pro Auto an. Dieser Schaden kann über eine vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden. Schadenersatzansprüche gegen den Jagdpächter oder Waldbesitzer sind in der Regel nicht möglich.

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase. Unfälle mit Vögeln sind dagegen nicht bei allen Versicherungen beinhaltet. Auch Kühe, Hunde oder Katzen gehören als Haus- oder Nutztiere nicht zum Haarwild.

TIPP: Einige Versicherungen bieten einen zusätzlichen Versicherungsschutz für alle Fälle beziehungsweise alle Tiere an. Gut zu wissen: Auf den eigenen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildunfall keinen Einfluss.

Unfall durch Ausweichen: zahlt die Versicherung?

Doch was ist, wenn man dem Tier ausgewichen ist und es kommt zu einem Unfall? Dann kann die Versicherung durch sogenannte Rettungskosten trotzdem einspringen.

ABER: Man muss beweisen, dass Wild auf der Fahrbahn war und die Gefahr eines Zusammenstoßes bestand. Dazu muss das Ausweichmanöver sinnvoll gewesen sein. Eine Rettungsaktion wegen eines Hasen kann stattdessen als grob fahrlässig eingestuft werden.

Man sollte sich jedoch immer bewusst sein, dass man sich selbst durch unkontrolliertes Ausweichen auch in Lebensgefahr bringen kann.