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Ratgeber Auto: Reiseinfo Spanien - Maut, Tempolimit, Bußgelder

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Ratgeber Auto: Reiseinfo Spanien - Maut, Tempolimit, Bußgelder

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Tipps für die Fahrt nach Spanien

Für viele deutsche Urlauber geht es im Urlaub mit dem Auto nach Spanien. SPORT1 zeigt, was Autofahrer dort unbedingt beachten sollten und gibt wichtige Tipps.
Vor allem die vielen Strände ziehen die Deutschen im Urlaub nach Spaniern
Vor allem die vielen Strände ziehen die Deutschen im Urlaub nach Spaniern
© Imago
Nico Seepe
Nico Seepe
von Daniel Geradtz

Wenn es für Sie in den Urlaub nach Spanien geht und Sie dort mit dem eigenen Auto oder mit einem Mietwagen am Verkehr teilnehmen, gibt es einige Dinge zu beachten.

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SPORT1 klärt Sie auf, welche Besonderheiten die spanischen Verkehrsregeln bereithalten und auf die Sie unbedingt achten sollten.

Tempolimits und Bußgelder in Spanien

In Spanien gelten die folgenden Tempolimits:

  • Autobahn: 120 km/h
  • Schnellstraße: 100 km/h
  • Landstraße: 90 km/h
  • Innerorts: 50 km/h

Diese Tempolimits gelten solange Verkehrszeichen keine anderen Vorgaben machen. Abweichende Tempolimits können je nach Verkehrslage oder dem baulichen Zustand der Straßen ausgesprochen werden.

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Sollte man die Geschwindigkeit überschreiten, können empfindliche Bußgelder fällig werden. Laut ADAC werden 100 Euro fällig, wenn man 20 km/h zu schnell sind und mindestens 600 Euro bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h.

So funktioniert die Autobahnmaut in Spanien

Auf manchen spanischen Autobahnen wird eine Maut erhoben. Es sind die Autopistas betroffen, die von privaten Unternehmen betrieben werden. Die öffentlich finanzierten Autovias können hingegen kostenlos genutzt werden. Bei der Bemessung der Maut fallen Pkw  in die günstigste Klasse. Sie wird als Ligeros bezeichnet.

Die Gebühren für die Nutzung der "Autopistas" wird auf manchen Strecken pauschal erhoben, auf anderen anhand der zurückgelegten Strecke. Bei letzterem Verfahren ziehen Sie bei der Einfahrt auf die Autobahn ein Ticket, dass Sie zur Abrechnung bei der Abfahrt wieder benötigen. Bei der Bezahlung an einer Mautstation werden Bargeld und die gängigen Kreditkarten akzeptiert.

SPORT1-Tipp: Wer eine unkomplizierte automatische Abrechnung bevorzugt, kann sich für das Telepeage System registrieren. Die mit einem "T" gekennzeichneten Spuren können Sie nutzen, ohne vor Ort bezahlen zu müssen. Das elektronische Abrechnungssystem ermöglicht zudem eine schnellere Abfertigung. Sie können die Mautstation mit verringerter Geschwindigkeit passieren - anhalten müssen Sie nicht.

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Besondere Sicherheitsvorschriften

Winterreifenpflicht

In Spanien gibt es für Autos keine Winterreifenpflicht.

SPORT1-Tipp: Wenn Sie bei niedrigen Temperaturen in Spanien unterwegs sind, sollten Sie auf jeden Fall Winterreifen aufziehen. Sie geben mehr Haftung, verkürzen den Bremsweg und tragen somit zu einer höheren Sicherheit im Straßenverkehr bei. Aufpassen sollten Sie, wenn Sie einen Mietwagen nutzen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass dieser nur mit Sommerreifen ausgestattet ist.

Lichtpflicht

Eine Lichtpflicht am Tag gibt es für Pkw nicht.

Kindersitz

Kinder, die jünger als 12 Jahre und kleiner als 1,35 Meter sind, müssen während der Fahrt mit einem Kindersitz gesichert werden. Dieser muss zur Größe und zum Gewicht des Kindes passen.

Telefonieren am Steuer

Während der Fahrt dürfen Fahrzeugführer nur über eine im Fahrzeug verbaute Freisprecheinrichtung telefonieren. Die Verwendung von Kopfhörern, Headsets und Orstöpseln ist verboten.

Alkohol am Steuer

Pkw-Fahrer dürfen das Fahrzeug nur bewegen, wenn der Grenzwert von 0,5 Promille nicht überschritten ist. Achtung: Für Fahranfänger gilt in den ersten beiden Jahren nach Erhalt des Führerscheins ein verschärfter Grenzwert von 0,3 Promille.

Überholverbot

Überholverbot herrscht 100 Meter vor Kuppen sowie auf Straßen, auf denen die Sicht weniger als 200 Meter beträgt.

Rabatt bei Bußgeldern

Wenn ein Bußgeld innerhalb von 20 Tagen überwiesen wird, gibt es einen Nachlass von 50 Prozent. Die 20-Tage-Regel gilt ab dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid eingegangen ist.

Bei einem Parkvergehen wird das "Knöllchen" an der Windschutzscheibe angebracht. Die Frist läuft somit ab dem Tag des Vergehens. In diesem Fall besteht am Parkscheinautomaten direkt die Möglichkeit, das Bußgeld nachzulösen. Die Quittung muss gemeinsam mit dem Bußgeldbescheid in ein Fach am Automaten gelegt werden.

Das ist in spanischen Städten zu beachten

Parken

Wenn Sie Ihren Pkw parken möchten, sollten Sie auf die Straßenmarkierungen achten. Eine gestrichelte gelbe Linie steht für ein Parkverbot, bei einer durchgezogenen gelben Linie besteht ein absolutes Halteverbot. Kostenpflichtige Parkbereiche sind mit einer blauen Markierung gekennzeichnet.

Umweltzonen

Das Zentrum von Madrid (Madrid Central) ist eine dauerhafte Umweltzone. In sie dürfen Benzinfahrzeuge der Euronormen 1 und 2 sowie Dieselfahrzeuge der Euronormen 1 bis 3 nicht einfahren. Um zufahrtsberechtigt zu sein, benötigen Sie eine spanische Umweltplakette. Für ausländische Fahrzeuge gibt es derzeit keine Möglichkeit, eine solche Umweltplakette zu erhalten. Die Umweltzone ist durch rote Markierungen ausgewiesen und wird durch Kameras überwacht.

Zusätzlich gibt es im Großraum Madrid temporäre Umweltzonen, die bei hohen Emissionswerten gelten. Ist es nötig, die Umweltzone auszurufen, wird zunächst die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. Können auch dadurch die Nox Werte nicht um das notwendige Maß reduziert werden, werden Zufahrtsbeschränkungen verhängt.

Auch in Barcelona gilt es eine temporäre Umweltzone, in der allerdings andere Regeln gelten. Bei einem Luftverschmutzungsalarm gilt diese Umweltzone wochentags zwischen 7 und 20 Uhr. 2020 soll sie zu einer dauerhaften Umweltzone ausgeweitet werden.

Da Touristen keine Plakette erwerben können, haben sie nur die Möglichkeit, das Auto außerhalb der Umweltzone abzustellen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt zu fahren.

Zebrastreifen

An Kreuzungen ist häufig vor Zebrastreifen eine zweite Ampelzu finden, die unter Umständen das Anhalten erfordert.

Was kostet es, von Deutschland nach Spanien zu fahren?

Wer von Deutschland nach Spanien fährt, muss mindestens durch Frankreich waren. Dort ist die Benutzung der Autobahnen gebührenpflichtig. Für die rund 1.200 Kilometer lange Strecke zwischen den Grenzübergängen bei Saarbrücken und Candanchú fällt eine Maut von etwa 120 Euro an.

SPORT1 rät: Gegebenenfalls lohnt es sich, den Weg durch die Schweiz zu wählen. Dort kostet die Jahresvignette 36,50 Euro. Diese Ausgabe kann sich rentieren, da Sie einen Teil der französischen Maut sparen können.

Tanken in Spanien

Kraftstoffpreise

In Spanien sind die Preise für Benzin und Diesel vergleichbar mit denen in Deutschland. Laut ADAC ist der Preis von Super (95 Oktan) identisch, Diesel ist in Spanien je Liter vier Cent günstiger. Bei der Bezahlung werden an Tankstellen mit Personal EC- und Kreditkarten sowie Bargeld akzeptiert. Das ist an Tankstellen mit einem Bezahlautomaten anders. Dort ist die Zahlung mit ausländischen Kreditkarten unter Umständen nicht möglich. Daran sollte man denken, wenn man außerhalb der Öffnungszeiten tanken muss.

Autobahntankstellen sind hingegen rund um die Uhr geöffnet. An ihnen muss zunächst ein Betrag am Schalter bezahlt werden. Erst danach kann über das Guthaben an einer Zapfsäule verfügt werden.

Wegen der Abweichenden Bezeichnungen, sollten Sie genau darauf achten, welchen Kraftstoff Sie tanken. Diesel wird in Spanien als "Gasóleo" bezeichnet, Super bleifrei als "gasolina sin plomo". Sind Sie sich nicht sicher, sollten Sie auf die Oktanzahl achten. Sie ist nur bei Benzin, nicht bei Diesel, angegeben.

SPORT1-Tipp: Fahren Sie auf dem Rückweg nach Deutschland durch Frankreich, lohnt es sich, noch einmal in Spanien voll zu tanken. Dort sind Benzin und Diesel nämlich teurer als in Spanien.

Sicherheitsvorkehrungen

Während des Tankens muss nicht nur der Motor des Fahrzeugs abgeschaltet werden. Ebenso ist es erforderlich, das Licht sowie sämtliche elektronische Geräte auszuschalten.

Was muss ich in Spanien im Auto haben?

Um bei einer Verkehrskontrolle einer Strafe zu entgehen, ist es in Spanien erforderlich, die folgende Sicherheitsausstattung dabei zu haben:

  • Warnweste für den Fahrer
  • Verbandkasten
  • Fahrzeugschein
  • Führerschein
  • Warndreieck

Bei Fahrzeugen mit einem ausländischen Kennzeichen ist es ausreichend, ein Warndreieck mitzuführen. Ist das Auto hingegen in Spanien zugelassen, sieht die Situation anders aus. Sie brauchen zwei Warndreiecke, die Sie bei einem Unfall oder einer Panne vor und hinter das Fahrzeug stellen.

SPORT1-Tipp: Vergewissern Sie sich, dass das Fahrzeug mit zwei Warndreiecken ausgestattet ist, wenn Sie in Spanien ein Mietfahrzeug übernehmen.

Der in Deutschland gemachte BF17-Führerschein (Begleitetes Fahren mit 17 Jahren) wird in Spanien nicht anerkannt.

Geltende Notfallrufnummern

  • Feuerwehr: 085
  • Polizei: 062 / 092
  • Rettungsdienst: 061
  • Europaweiter Notruf: 112