Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Union Berlin wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor dem Zweitligaspiel bei Darmstadt 98 am 13. März 2015 hatten Anhänger der "Eisernen" im Berliner Zuschauerbereich mindestens drei Rauchbomben und mehrere Lichtfackeln abgebrannt.