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Berater dürfen kein Geld für Vermittlung minderjähriger Fußballer kassieren

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Berater dürfen kein Geld für Vermittlung minderjähriger Fußballer kassieren

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Urteil zu Vermittlung von Talenten

Japan v Cyprus - International Friendly
Japan v Cyprus - International Friendly
© Getty Images

Spielerberater dürfen künftig kein Geld mehr für die Vermittlung minderjähriger Fußballer kassieren.

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Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat entschieden, dass das "Reglement für Spielervermittlung" des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in diesem Punkt rechtens ist. Damit hob das OLG die anderslautende Entscheidung des Landgerichts vom 29. April 2015 auf.

Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen dem DFB und der Beratungsagentur Rogon. Dabei vertrat der DFB den Weltverband FIFA, der das Reglement vorgegeben hatte. Die FIFA erhofft sich dadurch mehr Transparenz im oftmals undurchsichtigen Spielerberatergeschäft. Negative Auswüchse des Geschäfts sollen verhindert werden.

"Mit dem Verbot, im Falle der Vermittlung minderjähriger Spieler an den Vermittler für die Aushandlung eines Lizenzvertrages und/oder einer Transfervereinbarung eine Zahlung zu leisten, verfolge der DFB grundsätzlich den legitimen Zweck des Minderjährigenschutzes", heißt es in der Urteilsbegründung des OLG: "Es solle verhindert werden, dass minderjährige Fußballspieler primär durch finanzielle Anreize Transfers abschießen und ohne gesicherte Perspektive aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden."

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In anderen Punkten verwarf das OLG allerdings die Bestimmungen des Reglements. So müssen sich die Berater auch künftig nicht beim DFB registrieren lassen oder dem Verband ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Dennoch darf sich der DFB als Sieger des Rechtsstreits fühlen. Schließlich müssen Profis und Klubs alle "Vergütungen und Zahlungen" an Spielerberater beim DFB offenlegen - so wie es das Reglement vorsieht. Auch Ablösesummen dürfen nicht in die Taschen der Berater fließen.

 "Mit der Verpflichtung der Vereine und Fußballspieler, dem DFB die Einzelheiten vereinbarter Vergütungen oder Zahlungen offenzulegen, verfolge der DFB das als legitim anzusehende Ziel der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Spielervermittlungen", so das OLG: "Hinter diesem Ziel stehe der legitime Zweck, die Vermittlung von Sportlern primär an sportlichen, nicht jedoch finanziellen Interessen auszurichten."