Stefan Effenberg muss für längere Zeit auf Autofahrten verzichten. Laut Bestätigung des Münchner Oberstaatsanwalts Thomas Steinkraus-Koch ist der ergangene Strafbefehl gegen den Trainer des SC Paderborn nach dessen Alkoholfahrt beim letzten Oktoberfest rechtskräftig.
Effenberg akzeptiert Strafbefehl
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Über die Höhe der Geldstrafe und die Dauer des Führerscheinentzugs machte die Staatsanwaltschaft auf SID-Anfrage keine Angaben. Laut Bild muss Effenberg seinen Führerschein für elf Monate abgeben.
Der Strafbefehl wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr erlassen. Ursprünglich sollte Anfang April eine Verhandlung vor dem Amtsgericht München stattfinden.
Effenberg war im September 2015 nach einem Wiesn-Besuch in der Münchner Innenstadt im Auto von der Polizei gestoppt worden. Nach Auffälligkeiten bei der Atemkontrolle wurde bei der anschließenden Blutprobe ein Alkoholgehalt von 1,4 Promille festgestellt, damit lag absolute Fahruntüchtigkeit vor.
Daraufhin hatte Effenberg einen Strafbefehl erhalten, gegen den er zunächst durch seinen Anwalt Einspruch einlegen ließ. Dieser Strafbefehl ist nun rechtskräftig.