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Braunschweig: DFB-Sportgericht verwirft Einspruch von Ken Reichel

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Braunschweig: DFB-Sportgericht verwirft Einspruch von Ken Reichel

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DFB weist Reichels Einspruch ab

Ken Reichel von Eintracht Braunschweig ist für das erste Saisonspiel gesperrt
Ken Reichel von Eintracht Braunschweig ist für das erste Saisonspiel gesperrt
© Getty Images

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von Ken Reichel vom Zweitligisten Eintracht Braunschweig gegen seine Gelb-Rote Karte vom letzten Spieltag der Saison 2015/2016 in einer mündlichen Verhandlung verworfen.

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Der Abwehrspieler fehlt den Niedersachsen damit beim Saisonauftakt am 7. August gegen Aufsteiger Würzburger Kickers.

Reichel kann allerdings binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen. Ob der Klub diese Option zieht, ist noch unklar. Man werde darüber kurzfristig entscheiden, sagte Braunschweigs sportlicher Leiter Marc Arnold.

Der 29-jährige Reichel war am 15. Mai in der Partie gegen Fortuna Düsseldorf (0:2) in der 86. Minute wegen einer vermeintlichen Schwalbe des Feldes verwiesen worden. "Ein Einspruch gegen eine Sperre ist nur dann zulässig, wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird. Die Voraussetzungen dafür liegen in diesem Fall nicht vor", sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts:

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"Man konnte zunächst auf dem Spielfeld wirklich den Eindruck haben, als habe sich Reichel bereits vor einem Körperkontakt fallen lassen. Erst die Zeitlupe lässt erkennen, dass es einen Rempler seitens des Gegenspielers gab."

Das dreiköpfige Gremium folgte am Donnerstag damit dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses und dem vorangegangenen Einzelrichterurteil vom 19. Mai 2016.