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Fußball: Angreifer von Kevin Großkreutz verurteilt

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Fußball: Angreifer von Kevin Großkreutz verurteilt

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Großkreutz-Angreifer verurteilt

Gegen die zwei Jugendlichen, die Kevin Großkreutz im Februar krankenhausreif schlugen, werden Haftstrafen ausgesprochen. Großkreutz erscheint nicht vor Gericht.
Kevin Großkreutz steht jetzt bei Darmstadt 98 unter Vertrag
Kevin Großkreutz steht jetzt bei Darmstadt 98 unter Vertrag
© Getty Images

Im Prozess um den tätlichen Angriff auf Weltmeister Kevin Großkreutz ist am Donnerstag vor dem Stuttgarter Amtsgericht das Urteil verkündet worden.

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Die beiden Angeklagten (17 und 18 Jahre) müssen wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und neun Monate beziehungsweise ein Jahr und sieben Monate ins Gefängnis. Beide Täter sind vorbestraft. 

Großkreutz in Schlägerei verwickelt

Der frühere Profi des VfB Stuttgart, der mittlerweile beim Zweitligisten Darmstadt 98 unter Vertrag steht, war am 28. Februar in die Schlägerei verwickelt gewesen. Er musste damals mit Platzwunden am Kopf ins Krankenhaus gebracht werden.

Als Folge der nächtlichen Auseinandersetzung löste der VfB den Vertrag mit Großkreutz auf. Die beiden Täter hatten gleich zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis abgelegt. Laut des Verteidigers der jungen Männer, die Schläge und Tritte einräumten, bereuen beide ihre Tat. 

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Großkreutz war am Mittwoch erneut nicht vor dem Stuttgarter Amtsgericht erschienen. Der 29-Jährige nahm stattdessen am Training seines Klubs teil. Wie ein Sprecher der Lilien erklärte, will Großkreutz von einer Vorladung des Gerichts nichts gewusst haben.

Bereits am ersten Tag der Verhandlung war der ehemalige Nationalspieler nicht erschienen und hatte als Begründung ein Attest vorgelegt. Dieses Mal könnte sein Nichterscheinen allerdings Konsequenzen nach sich ziehen. Wie die Bild berichtet, fordert die Staatsanwaltschaft 1000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft. Richterin Muriel Leonhard erklärte: "Die Ladung ist rausgegangen, das habe ich überprüft. Ich habe das allerdings ohne Zustellungsurkunde gemacht."