Home>Fußball>2. Bundesliga>

2. Bundesliga: DFB weist Dresden-Einspruch erneut zurück

2. Bundesliga>

2. Bundesliga: DFB weist Dresden-Einspruch erneut zurück

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Dresdens Einspruch abgewiesen

Die Wertung der Partie zwischen Dynamo Dresden und Darmstadt 98 hat Bestand. Das DFB-Sportgericht lehnt Dresdens Einspruch nicht zum ersten Mal ab.
Der vermeintliche Ausgleichstreffer von Patrick Schmidt ist Grund für den Einspruch von Dynamo Dresden
Der vermeintliche Ausgleichstreffer von Patrick Schmidt ist Grund für den Einspruch von Dynamo Dresden
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

Der Einspruch von Zweitligist Dynamo Dresden hatte auch in der mündlichen Verhandlung keinen Erfolg: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Widerspruch der Sachsen gegen die Spielwertung des Zweitligaduells mit Darmstadt 98 erneut als unbegründet zurückgewiesen.

{ "placeholderType": "MREC" }

Bereits am 24. Februar hatte das DFB-Sportgericht den Einspruch von Dynamo zurückgewiesen. Die Begegnung hatte Darmstadt am 7. Februar in Dresden 3:2 gewonnen, das Ergebnis hat damit weiterhin Bestand.

"Auch nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung ließ sich weder ein Fehler des Videoassistenten noch ein Regelverstoß des Schiedsrichters nachweisen", sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

Jetzt aktuelle Fanartikel der 2. Bundesliga bestellen - hier geht's zum Shop! | ANZEIGE

{ "placeholderType": "MREC" }

Dresden hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 3:3 durch Patrick Schmidt in der 72. Minute regelwidrig von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) nach Hinweis des Videoassistenten (VAR) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.

"Die Entscheidung in Frankfurt hat uns nicht überrascht, weil wir mit der Argumentation des Sportgerichtes rechnen mussten. Wir sind als Geschäftsführung grundsätzlich dazu verpflichtet, Schaden von unserem Verein fernzuhalten", sagte Dynamos Sportgeschäftsführer Ralf Minge: "Daher mussten wir diesen Vorgang rund um das Eingreifen des 'Video Assistant Referees' auch im Sinne des Fußballs vom DFB-Sportgericht überprüfen lassen, weil er unserer Meinung nach nicht hätte eingreifen dürfen, da zu keinem Zeitpunkt eine klare Fehlentscheidung des Schiedsrichters vorlag."