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Bundesfinanzhof: Invaliditätsversicherung auch für Vereine steuerfrei

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Bundesfinanzhof: Invaliditätsversicherung auch für Vereine steuerfrei

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Steuerbefreiung für Vereine

Maik Franz im Trikot von Hertha BSC
Maik Franz im Trikot von Hertha BSC
© Getty Images

Der Bundesfinanzhof in München (BFH) hat die Steuerfreiheit von Sportinvaliditätsversicherungen festgestellt.

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Eine solche Police ist auch dann von der Versicherungssteuer befreit, wenn sie vom Verein abgeschlossen wurde und Leistungen auch an den Verein auszuzahlen sind, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des BFH. Er gab damit dem Versicherer eines Fußball-Bundesligisten recht.

Das Unternehmen hatte von 2000 bis 2003 von dem Verein Prämien in Höhe von 685.000 Euro bekommen. Mit der Versicherung wollte der Verein nicht seine Spieler, sondern sein eigenes Ausfallrisiko absichern. Versicherungsleistungen waren daher an den Verein auszuzahlen.

Die Versicherungssteuer in Höhe von damals 16 und heute 19 Prozent führte der Versicherer nicht ab. Er stützte sich dabei auf eine gesetzliche Freistellungsklausel unter anderem für Versicherungen, die der Absicherung von Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsminderung dienen.

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Für Unfallversicherungen gilt die Befreiung allerdings nicht

Das Finanzamt war damit nicht einverstanden und verlangte Versicherungssteuer in Höhe von 108.000 Euro.

Die Freistellung greife nur, wenn ein Sportler selbst die Versicherung abschließe und Leistungen auch an ihn selbst ausgezahlt werden. Doch die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung sind erfüllt, urteilte nun der BFH. Denn die Versicherung tritt im Fall der Erwerbsunfähigkeit in Kraft.

Dabei handele es sich nicht um eine Unfallversicherung, weil Leistungspflicht auch bei Invalidität wegen einer Krankheit bestehe.

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Dabei knüpfe die Steuerbefreiung allein an bestimmte Risiken an, nicht dagegen an den Zweck der Versicherung.

Daher spiele es keine Rolle, ob ein Spieler sein eigenes Erwerbsrisiko absichern wolle, oder wie hier ein Verein das Risiko, Spieler nicht einsetzen zu können.