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DFB verurteilt 1. FC Heidenheim und Dynamo Dresden zu einer Geldstrafe

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DFB verurteilt 1. FC Heidenheim und Dynamo Dresden zu einer Geldstrafe

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DFB bestraft Dresden und Heidenheim

Heidenheim muss wegen Fehlverhaltens seiner Fans eine Geldstrafe zahlen
Heidenheim muss wegen Fehlverhaltens seiner Fans eine Geldstrafe zahlen
© Getty Images

Der 1. FC Heidenheim ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen zu insgesamt 6500 Euro Strafe verurteilt worden.

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Fans des Zweitligisten hatten während des Ligaspiels gegen RB Leipzig im März zwei Gäste-Spieler beim Aufwärmen bespuckt und mit Urin gefüllten Bechern beworfen.

Ebenfalls im März waren zudem vor Beginn der Partie beim 1. FC Nürnberg im Heidenheimer Zuschauerblock mehrere Feuerwerkskörper gezündet worden.

Auch Drittligist Dynamo Dresden wird für das Fehlverhalten seiner Fans zur Kasse gebeten. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) belegte den Klub für insgesamt drei Fälle mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

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Im Ligaspiel bei Borussia Dortmund II am 16. Mai (3:2) waren im Dresdner Zuschauerblock eine Rauchbombe und zwei Bengalische Feuer abgebrannt worden. Kurz darauf wurde an gleicher Stelle ein Knallkörper gezündet.

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Vor Beginn des letzten Ligaspiels der abgelaufenen Saison gegen Hansa Rostock am 23. Mai (2:1) wurden im Rahmen einer Choreografie mehrere pyrotechnische Gegenstände im Dresdner Zuschauerblock abgebrannt.

Nach Spielende wurden dort zudem einige Fanschals von Hansa Rostock angezündet. Außerdem wurde während des Spiels ein Transparent mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig