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WM-Affäre: Güteantrag liegt weder Schmidt noch Zwanziger vor

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WM-Affäre: Güteantrag liegt weder Schmidt noch Zwanziger vor

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Schmidt und Zwanziger ohne Güteantrag

Theo Zwanziger war Präsident des DFB
© Getty Images

Die vom DFB gestellten Güteanträge in der WM-Affäre liegen bisher weder dem früheren Verbandspräsidenten Theo Zwanziger (70) noch dem ehemaligen Generalsekretär Horst R. Schmidt (74) vor.

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Beide erklärten, bisher kein entsprechendes Dokument erhalten zu haben.

Sowohl Zwanziger als auch Schmidt kündigten an, etwaige DFB-Forderungen zurückzuweisen: "Davon können sie ausgehen", sagte Schmidt.

Dem früheren OK-Vizepräsidenten Fedor Radmann, der in der Schweiz lebt, liegt das Schreiben in einem "Betreibungsverfahren" mit der Forderung nach Zahlung von 6,7 Millionen Euro dagegen seit dem 8. Januar vor, er hat es umgehend abgewiesen.

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Zwanziger ist vor sechs Wochen einmal telefonisch kontaktiert worden. "Seitdem haben wir nichts gehört", sagte sein Anwalt Hans-Jörg Metz.

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Der DFB hatte die Güteanträge eigenen Angaben zufolge schon Ende 2015 bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle in Hamburg (ÖRA) eingereicht.

Sie richten sich an Franz Beckenbauer, der das WM-Organisationskomitee geleitet hatte, die damaligen OK-Vizepräsidenten Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie Schmidt. Weitere Adressaten waren der Testamentsvollstrecker des verstorbenen früheren adidas-Chefs Robert Louis-Dreyfus und der Weltverband FIFA.

Der DFB verhindert mit den Anträgen eine Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche.

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Konkrete Zahlungsaufforderungen werden laut Interimspräsident Rainer Koch mit Ausnahme des Falls Radmann - aufgrund der Rechtslage in der Schweiz - nicht erhoben.