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1. FC Magdeburg: Kontrollausschuss geht in die Berufung

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1. FC Magdeburg: Kontrollausschuss geht in die Berufung

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Magdeburg: DFB-Gericht befasst sich

1. FC Magdeburg
1. FC Magdeburg
© Getty Images

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) muss sich mit dem Fall 1. FC Magdeburg befassen. Der DFB-Kontrollausschuss hat Berufung gegen das ergangene Urteil des Sportgerichts gegen den Drittligisten eingelegt

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Ein Termin für die mündliche Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht steht noch nicht fest. Das Sportgericht hatte am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung das Einzelrichterurteil vom 25. Mai 2016 gegen den 1. FC Magdeburg geändert.

Es verhängte gegen den Verein nach erneuten Zuschauer-Vorkommnissen in fünf Fällen eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro, wovon der Klub bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann.

Darüber hinaus verlängerte das Sportgericht die Bewährungszeit des bereits am 25. Februar 2016 gegen den 1. FC Magdeburg verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Drittliga-Heimspiel um weitere zwölf Monate. Die ursprüngliche Bewährungszeit betrug zehn Monate.

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Das Einzelrichterurteil sah vor, eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro, einen Zuschauer-Teilausschluss für ein Drittliga-Heimspiel und den Bewährungs-Widerruf für den am 25. Februar 2016 gegen den 1. FC Magdeburg auf Bewährung verhängten Teilausschluss der Öffentlichkeit für ein Drittliga-Heimspiel zu verhängen. In beiden Spielen hätten die Zuschauerbereiche der Nordtribüne (Blöcke 3 bis 6) geschlossen bleiben müssen.