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DFB-Sportgericht weist Halle-Einspruch erneut zurück

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DFB-Sportgericht weist Halle-Einspruch erneut zurück

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Halle-Einspruch zurückgewiesen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Einspruch des Halleschen FC auch nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Berufung gegen das Urteil ist noch möglich.
BIELEFELD, GERMANY - MAY 02: Sports directors Samir Arabi (L) of Bielefeld and Ralf Heskamp (C) of Kiel are being interviewed during the Third League match between Arminia Bielefeld and Holstein Kiel at Schueco Arena on May 2, 2015 in Bielefeld, Germany.  (Photo by Thomas Starke/Bongarts/Getty Images)
BIELEFELD, GERMANY - MAY 02: Sports directors Samir Arabi (L) of Bielefeld and Ralf Heskamp (C) of Kiel are being interviewed during the Third League match between Arminia Bielefeld and Holstein Kiel at Schueco Arena on May 2, 2015 in Bielefeld, Germany. (Photo by Thomas Starke/Bongarts/Getty Images)
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Halleschen FC gegen die Wertung des Spiels der 3. Liga gegen Preußen Münster vom 21. September (2:2) auch nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden.

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"Wir warten nun die schriftliche Urteilsbegründung ab und prüfen dann, inwiefern ein erneuter Widerspruch Sinn macht", sagte Halles Sportdirektor Ralf Heskamp, der zusammen mit den Zeugen Michael Hiemisch, Pascal Sohm, Terrence Boyd und Jan Washausen der mündlichen Verhandlung beiwohnte.

In der Partie hatte Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) bei einem Wechsel der Hallenser in der 84. Minute versehentlich den falschen Spieler vom Feld geschickt, wodurch Halle für kurze Zeit in Unterzahl spielte. Zu genau diesem Zeitpunkt gelang Münster das Tor zum 2:2.

"Wir haben auch heute insbesondere nach der klaren Aussage des Schiedsrichters Michael Bacher keinen Regelverstoß feststellen können", sagte Stephan Oberholz, stellvertretender Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. Der Unmut der Hallenser sei nachvollziehbar, "aber die Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen, die in diesem Fall vorliegen, sind grundsätzlich nicht anfechtbar", so Oberholz. Das DFB-Sportgericht hatte den Einspruch bereits im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen.