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DFL entscheidet zu Gunsten von Dietmar Hopp und 1899 Hoffenheim

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DFL entscheidet zu Gunsten von Dietmar Hopp und 1899 Hoffenheim

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Hopp darf 50+1 Regel umgehen

Dietmar Hopp legt sich einen Schal von 1899 Hoffenheim um
Dietmar Hopp legt sich einen Schal von 1899 Hoffenheim um
© Getty Images

Dietmar Hopp, Mäzen des 1899 Hoffenheim, darf mit Wirkung zum 1. Juli 2015 die Mehrheit der Stimmrechte an der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH übernehmen.

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Dies bestätigte die Deutsche Fußball Liga (DFL) am Donnerstag.

Hopp umgeht damit auch die sogenannte "50+1"-Regel, die eigentlich eine Stimmenmehrheit beim Mutterverein vorsieht.

Zur Wirksamkeit der von der DFL erlassenen Genehmigung bedarf es jedoch noch einer Bestätigung durch das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).

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Maßgeblich für die Bewertung des Hoffenheimer Antrags war das jahrelange finanzielle Engagement des SAP-Gründers Hopp sowohl für den Profi- als auch den Amateurfußball der Kraichgauer.

Denn Ausnahmen erlässt die DFL auf Antrag nur in Fällen, "in denen ein Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat".