Das Urteil im Rechtsstreit zwischen dem FSV Mainz 05 und seinem ehemaligen Torhüter Heinz Müller ist veröffentlicht worden.
Dem einstigen Bundesliga-Schlussmann war im März in erster Instanz vom Arbeitsgericht Mainz das Recht auf eine unbefristete Anstellung eingeräumt worden. Die Zahlungen von vermeintlich ausstehenden Gehaltszahlungen hatte das Gericht allerdings nicht veranlasst.