Der Fahrer des im Januar 2015 tödlich verunglückten Junior Malanda vom VfL Wolfsburg ist von der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden.
Malandas Fahrer angeklagt
© Getty Images
Christoph Mackel, Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der 20-Jährige auf der A2 bei Porta Westfalica trotz Starkregens und Sturmböen mit einer Geschwindigkeit von 120 Kilometer die Stunde unterwegs war. Erlaubt sind dort bei Nässe allerdings nur 80 Kilometer pro Stunde.
"Das Fatale war, dass Malanda im Fahrzeug nicht angeschnallt war", sagte Mackel. Der Belgier, der bei dem Unfall aus dem Auto herausgeschleudert wurde und gegen einen Baum prallte, soll sich laut Ermittlungen abgeschnallt haben, weil er ein Handykabel aus einer Tasche im Fußraum holen wollte. Der Fahrer und ein weiterer Insasse (beide angeschnallt) blieben im Inneren, wurden schwer verletzt und überlebten.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld teilte zudem mit, das Amtsgericht Minden mit einem Gutachten beauftragt zu haben. Dieses soll herausfinden, ob Malanda auch gestorben wäre, wenn er angeschnallt gewesen wäre. Im Anschluss wird entschieden, ob die Anklage zugelassen wird.
Malanda war mit Freunden am 10. Januar 2015 auf dem Weg nach Wolfsburg. Gegen 15.25 Uhr verlor der Fahrer die Kontrolle über das Auto, prallte gegen eine Leitplanke, überschlug sich und landete abseits der Autobahn in der Böschung. Er starb noch am Unfallort.
Malanda wurde 20 Jahre alt.