Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß ist wieder frei - der Rest seiner Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Steuerhinterziehung wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Darf Hoeneß zum Finale in Mailand?
© Getty Images
Was bedeutet das für den 64-Jährigen? SPORT1 beantwortet die wichtigsten Fragen.
1. Was bedeutet Bewährung?
Die Strafaussetzung zur Bewährung ist in den Paragraphen 56 folgende des Strafgesetzbuchs geregelt.
Hoeneß' Strafe besteht demnach weiter, wird lediglich nicht vollstreckt. Der Verurteilte soll die Gelegenheit bekommen, zu zeigen, dass er keine weiteren Straftaten mehr begeht.
Sollte er innerhalb des Bewährungszeitraums rückfällig werden, droht die Vollstreckung der ausgesprochenen Strafe.
2. Wann müsste Hoeneß wieder ins Gefängnis?
"Wenn er während des Bewährungszeitraums ähnliche oder andere Straftaten von Gewicht begeht, kommt er wieder in Haft", erklärte Dr. Rainer Spatscheck, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, bei SPORT1.
Ähnliche Straftaten wären dabei eine erneute Steuerhinterziehung, sowie Betrugsdelikte oder Untreue. Nicht umfasst wären aber "Bagatellen wie Falschparken oder zu schnelles Fahren", sagte Spatscheck.
(Alles zu Uli Hoeneß gibt es heute ab 18.30 Uhr in Bundesliga Aktuell auf SPORT1)
3. Welche Auflagen hat Hoeneß?
Grundsätzlich kann Verurteilten beispielsweise ein Bewährungshelfer bestellt werden oder sie können zu unentgeltlichen Arbeitsstunden für gemeinnützige Zwecke verpflichtet werden.
In der Presseerklärung des Landgerichts Augsburg zu Hoeneß' Freilassung hieß es allerdings lediglich: "Der Verurteilte muss jeglichen Wohnungswechsel der Strafvollstreckungskammer mitteilen." Weitere Bewährungsauflagen wurden für ihn nicht festgesetzt.
4. Darf er ins Ausland reisen?
Jederzeit. In der Wahl seiner Reiseziele ist Hoeneß frei. Abmelden muss er sich bei der Justiz nicht. Das bedeutet, er könnte auch jedes Auswärtsspiel des FC Bayern besuchen.
Sollten die Münchner das Endspiel der Königsklasse erreichen, könnte er auch zum Champions-League-Finale in Mailand am 28. Mai.
Bei der Einreise in einige Länder außerhalb der EU müsste Hoeneß aufgrund seiner Verurteilung aber möglicherweise einen gesonderten Antrag stellen und könnte nicht einfach über das automatisierte Verfahren eine Einreiseerlaubnis erhalten.
5. Was bedeutet die Bewährung für Hoeneß' berufliche Zukunft?
In seiner Zeit als Häftling war Hoeneß noch zu Arbeit verpflichtet. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Sollte er also eine Auszeit oder einen ausgedehnten Urlaub planen, könnte er das machen. Andererseits kann Hoeneß auch wieder arbeiten, wenn er will.
Einer Rückkehr in das Präsidentenamt oder einen anderen Posten beim Rekordmeister stünde also - rein rechtlich - nichts im Wege.