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1. FC Köln und Union Berlin erhalten Geldstrafen vom DFB-Sportgericht

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1. FC Köln und Union Berlin erhalten Geldstrafen vom DFB-Sportgericht

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Geldstrafen gegen Köln und Union

Das unsportliche Verhalten der jeweiligen Fans kommt dem 1. FC Köln und Union Berlin teuer zu stehen. Das DFB-Sportgericht verurteilt die beiden Klubs zu Geldstrafen.
1. FC Koeln v TSG 1899 Hoffenheim - Bundesliga
1. FC Koeln v TSG 1899 Hoffenheim - Bundesliga
© Getty Images

Das DFB-Sportgericht hat Bundesligist 1. FC Köln und den Zweitligisten Union Berlin jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt.

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Europa-League-Teilnehmer Köln muss 35.000 Euro zahlen, davon darf der FC allerdings 11.500 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Weiterhin erhalten die Rheinländer die Auflage, einen Betrag von 10.000 Euro an die Sepp-Herberger-Stiftung zu entrichten.

Während des Bundesliga-Heimspiels gegen 1899 Hoffenheim wurde TSG-Mäzen Dietmar Hopp mit Plakaten sowie verbal verunglimpft. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Partien bei Bayer Leverkusen und gegen den FSV Mainz 05 im Kölner Zuschauerbereich Pyrotechnik abgebrannt.

Die Geldstrafe der Berliner beläuft sich auf 15.000 Euro. Sanktioniert wurden das Zeigen beleidigender Banner im Ligaspiel gegen Hannover 96 sowie das Zünden von Pyrotechnik in den Partien bei Fortuna Düsseldorf und der SpVgg Greuther Fürth.

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Beide Vereine haben zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.