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FC Bayern und VfB Stuttgart müssen hohe Geldstrafen zahlen

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FC Bayern und VfB Stuttgart müssen hohe Geldstrafen zahlen

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Hohe Geldstrafe für Bayern

Der FC Bayern wird vom DFB-Sportgericht mit einer hohen Geldstrafe belegt. Auch der VfB muss für das Fehlverhalten seiner Fans tief in die Tasche greifen.
Während des Pokalfinales brannten Fans des FC Bayern verbotenerweise Pyrotechnik ab
Während des Pokalfinales brannten Fans des FC Bayern verbotenerweise Pyrotechnik ab
© Getty Images

Bayern München, Borussia Dortmund und Werder Bremen sind vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen Fehlverhaltens der Fans jeweils zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Bayern müssen 77.000 Euro, der BVB 15.000 Euro Geldbuße und 10.000 Euro Geldauflage sowie der SV Werder 23.000 Euro zahlen.

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Auch der VfB Stuttgart muss wegen des Fehlverhaltens seiner Anhänger tief in die Tasche greifen. Das Sportgericht hat die Schwaben wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

DFB ahndet diverse Vergehen

Beim FC Bayern wurden fünf Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger sanktioniert. Bei den Dortmundern waren zwei Vorkommnisse geahndet worden. Die Summe von 10.000 Euro gehen an die DFB-Stiftung Sepp Herberger. Beim SV Werder wurden drei Vergehen vom Sportgericht bestraft. 5000 Euro Geldstrafe muss zudem Zweitligist FC Ingolstadt wegen Fehlverhaltens seiner Anhänger zahlen.

Die Stuttgarter wurden sanktioniert, weil kurz vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 24. Februar (1:0) im Zuschauerbereich des VfB nach Aufziehen einer Teilblockfahne, unter der sich Personen vermummten, mehrere Rauchbomben gezündet worden. In die starke Rauchentwicklung hinein wurden im gleichen Sektor etwa 80 Bengalische Fackeln abgebrannt. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um rund zwei Minuten.

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Der VfB kann bis zu 20.000 Euro der Gesamtsumme für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis 31. Dezember nachgewiesen werden.