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DFL-Präsident Reinhard Rauball sieht Staat für Sicherheit verantwortlich

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DFL-Präsident Reinhard Rauball sieht Staat für Sicherheit verantwortlich

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Rauball nimmt Staat in die Pflicht

Im Rechtsstreit mit der Hansestadt Bremen nimmt DFL-Präsident Reinhard Rauball den Staat bei der Sicherheitsfrage in die Pflicht.
2018 DFL New Year Reception
2018 DFL New Year Reception
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

Präsident Reinhard Rauball von der Deutschen Fußball Liga hat im Rechtsstreit mit der Hansestadt Bremen nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erneut bekräftigt, dass "für die Wahrung von Sicherheit und Ordnung der Staat verantwortlich ist. Das ist in Stein gemeißelt, die rechtsstaatlichen Grundsätze müssen gewahrt werden", sagte Rauball nach der sechsstündigen Verhandlung am Dienstag.

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Die DFL wehrt sich dagegen, die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen zu zahlen. Das mit Spannung erwartete Urteil wird vom vorsitzenden Richter Wolfgang Bier am Freitag um 11.00 Uhr verkündet. "Wir waren zufrieden, dass wir alle unsere Punkte ausdiskutieren und ansprechen konnten", sagte Rauball.

Gleichzeitig äußerte sich aber auch der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) zuversichtlich. "Es gab keine massive Kritik an dem, was wir gemacht haben. Ich reise am Freitag mit einem guten Gefühl an", sagte er.

Nordderby als Ausgangspunkt des Streits

Ausgangspunkt des mittlerweile schon knapp drei Jahre andauernden Rechtsstreits war das Nordderby zwischen dem SV Werder und dem Hamburger SV vom 19. April 2015.

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Aufgrund der Mehrkosten hatte die Hansestadt Bremen der DFL den ersten von mittlerweile sieben Gebührenbescheiden geschickt. Der Kostenpunkt: 425.718 Euro.

Am 25. April 2016 hatte die DFL gegen die erste Rechnung Klage erhoben und mit dem Urteil vom 17. Mai 2017 vom Verwaltungsgericht Bremen recht bekommen.

Im Berufungsverfahren am 21. Februar 2018 hob dann aber das Oberverwaltungsgericht Bremen wiederum das erste Urteil auf und wies die Klage der DFL damit ab. Wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" des Falls wurde die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen.