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Hertha legt Einspruch gegen Sperre von Ibisevic ein - erster Einspruch abgewiesen

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Hertha legt Einspruch gegen Sperre von Ibisevic ein - erster Einspruch abgewiesen

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Ibisevic: Zweiter Hertha-Einspruch

Im Fall Vedad Ibisevic weist das Sportgericht des DFB den Einspruch der Hertha zurück. Die Berliner wollen die Sperre nicht akzeptieren und kämpfen weiter.
Im Spiel zwischen Hertha und dem BVB kam es zu einer Tätlichkeit von Vedad Ibisevic (3.v.l.)
Im Spiel zwischen Hertha und dem BVB kam es zu einer Tätlichkeit von Vedad Ibisevic (3.v.l.)
© Getty Images
von Sportinformationsdienst

Der Einspruch des Stürmers Vedad Ibisevic vom Fußball-Bundesligisten Hertha BSC gegen die Drei-Spiele-Sperre ist zurückgewiesen worden. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).

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Damit hat das Urteil vom 20. März Bestand, wonach der Angreifer neben der Sperre auch eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro zahlen muss. Die Hertha kündigte allerdings an, fristgerecht Berufung beim DFB-Bundesgericht einzulegen.

"Zur Überzeugung des Gerichts hat Vedad Ibisevic aus Verärgerung über das Zeitspiel von Borussia Dortmund den Ball gezielt und mit Wucht auf Torwart Roman Bürki geworfen. Von einer fahrlässigen Handlung kann daher nicht die Rede sein", sagte Hans Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts.

Da Ibisevic zuvor schon fünfmal sportgerichtlich in Erscheinung getreten war, wurde neben der Sperre eine zusätzliche Geldstrafe verhängt. Der Berliner war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 16. März von Schiedsrichter Tobias Welz des Feldes verwiesen worden.