Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. In der 1. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 24. Februar (2:3) wurden im Leverkusener Zuschauerbereich mindestens 30 Bengalische Feuer abgebrannt.
Pyrotechnik: Bayer muss zahlen
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Der Drittligist SG Sonnenhof Großaspach muss 100 Euro Strafe zahlen. Grund dafür war das Fehlverhalten eines Anhängers, der im Punktspiel gegen Energie Cottbus am 2. März (0:0) den Gästespieler Jose-Junior Matuwila rassistisch beleidigt hatte.
Der Täter wurde im Anschluss aufgrund der unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen des Vereins ermittelt. Zudem hat sich der Klub öffentlich von der entsprechenden Äußerung distanziert und sich hierfür entschuldigt.
SC Freiburg muss aufgrund des "unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger" 3000 Euro Strafe zahlen. Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Montag. In der Nachspielzeit des Punktspiels gegen den VfL Wolfsburg am 9. Februar 2019 (3:3) war ein Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen.
Alle drei Vereine haben das Urteil akzeptiert, es ist damit rechtskräftig.