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Eintracht Frankfurt: David Abraham lange gesperrt - Einspruch eingelegt

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Eintracht Frankfurt: David Abraham lange gesperrt - Einspruch eingelegt

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SGE wehrt sich gegen Abraham-Sperre

Nach der Attacke auf Christian Streich bestraft der DFB David Abraham drastisch. Doch Eintracht Frankfurt legt nun Einspruch gegen das Urteil ein.
Das DFB-Sportgericht hat David Abraham für seinen Check gegen Freiburg--Coach Christian Streich bis zum 29. Dezember gesperrt.
von Sportinformationsdienst

Kapitän David Abraham wird in diesem Jahr nicht mehr für den Bundesligisten Eintracht Frankfurt auflaufen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 33 Jahre alten Argentinier am Mittwoch für seinen Check gegen Trainer Christian Streich vom Ligarivalen SC Freiburg bis zum 29. Dezember gesperrt.

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Der Bodycheck des Frankfurter Spielers David Abraham gegen Freiburgs Trainer Christian Streich.
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Die kommenden sechs Bundesliga-Partien muss Frankfurt also ohne Abraham planen. In der Europa League bleibt er spielberechtigt.

Zudem wurde Abraham wegen seiner "Tätlichkeit gegen den Gegner" mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Eintracht legt Einspruch gegen Sperre ein

Die Eintracht hat allerdings Einspruch gegen das Urteil eingelegt, "um David Abraham die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen eines mündlichen Verhandlungstermins vor dem DFB-Sportgericht persönlich zu dem Geschehen in Freiburg zu äußern". Jetzt muss in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes nachverhandelt werden.

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Auch Freiburgs Grifo gesperrt 

Abraham hatte in der Nachspielzeit des Spiels in Freiburg am Sonntag (0:1) Streich zu Boden gecheckt und dafür von Schiedsrichter Felix Brych (München) die Rote Karte gesehen. Anschließend war es zwischen Abraham und dem Freiburger Vincenzo Grifo zu einem Handgemenge gekommen, für das der bereits ausgewechselte Grifo ebenfalls Rot sah. Grifo wurde am Mittwoch für drei Punktspiele gesperrt.

Abraham hatte sich wenig später "in aller Form" für den Vorfall entschuldigt. Dennoch wurde der Abwehrchef laut der Bild bereits vereinsintern mit einer Geldstrafe von 35.000 belegt, die einem guten Zweck zugutekommen soll.